06. Dezember 2022

Modernes Bundespolizeigesetz? Das sieht wohl anders aus! 

Wir alle erinnern uns noch gut an das Vorhaben der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD, das aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz ins 20. Jahrhundert zu führen. Moderne Befugnisse und angepasste Zuständigkeiten sollten Inhalt eines solchen Gesetzes sein. Da waren sich die Regierungsparteien einig. 
Es folgten zähe und harte Verhandlungen zwischen den Parteien, ob und in welchem Umfang die Präventivbefugnisse und Zuständigkeiten der Bundespolizei so angepasst werden, dass die größte Sicherheitsbehörde Deutschlands in ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung „auf Augenhöhe“ mit anderen, modernen Polizeigesetzen gehoben wird. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft war durch die Parteien der Regierungskoalition von Beginn an sehr eng in dieses Vorhaben eingebunden und konnte die Argumente für ein modernes Bundespolizeigesetzes während einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages untermauern. Während sich unser Mitbewerber beispielsweise bei der Zuständigkeitserweiterung im Zusammenhang mit den Befugnissen nach dem Aufenthaltsgesetzes klar gegen eine solche gesetzliche Möglichkeit ausgesprochen hat, haben wir uns von Beginn an für eine Zuständigkeit der Bundespolizei bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich im Inland ausgesprochen. 
Im Ergebnis hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD einem Kompromiss zugestimmt, welcher u.a. eine solche Befugnis beinhaltete. Leider fand dieses Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit, weshalb eine Inkraftsetzung ausblieb. 

Nun liegt uns ein neuer Entwurf zur „Modernisierung“ des Bundespolizeigesetzes der Ampelkoalition vor. Der Inhalt dieses Gesetzesentwurfs ist ernüchternd und enttäuschend. Um eine erneute Beteiligung der Länder im Bundesrat zu umgehen, (die Mehrheitsverhältnisse sind mittlerweile andere) hat die Ampelkoalition gänzlich auf die Erweiterung von Befugnissen und Zuständigkeiten, die unter Umständen mit Länderinteressen kollidieren könnten, verzichtet. Dem interessierten Leser braucht nicht erläutert werden, was das für die größte Sicherheitsbehörde in Deutschland bedeutet: 

- Erweiterung des Grenzraumes von 30 auf 50km - FEHLANZEIGE 
- Erweiterung des §12 (sachliche Zuständigkeit) auf Straftaten - FEHLANZEIGE 
- gekorene Zuständigkeit - FEHLANZEIGE 
- Änderung des §71 AufenthG - FEHLANZEIGE 
- Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes (DEIG) als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ins UZwG - FEHLANZEIGE 
- Onlinedurchsuchung - FEHLANZEIGE 
- Quellen TKÜ - FEHLANZEIGE 
- Unterbindungsgewahrsam bis zu 30 Tagen analog der Befugnis im bayerischen Polizeiaufgabengesetz - FEHLANZEIGE 

Der Fokus der Ampelkoalitionäre von SPD, FDP und Grüne liegt offensichtlich auf anderen Dingen, wie Opferschutz, Kennzeichnungspflicht sowie einer Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz für alle Personen, die dauerhaft bei der Bundespolizei tätig werden sollen. 

Von einem modernen Polizeigesetz, mit dem heutzutage effiziente Gefahrenabwehr betrieben werden soll, kann beim besten Willen nicht die Rede sein. Die Bundespolizei bleibt mit ihren Zuständigkeiten und Befugnissen auf dem Stand von vor ca. 30 Jahren. 

Dieser Umstand ist mehr als nur bedauerlich und zeigt deutlich, wieviel Herzblut diese Bundesregierung tatsächlich in die Innere Sicherheit Deutschlands bereit ist zu investieren. 

Ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, die Tag für Tag ihre Gesundheit und ihr Leben für dieses Land einsetzen. 

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