08. Juni 2018

Neue Beurteilungsrichtlinie vor dem AUS ?

DPolG fordert Aktuelle Leistungsnachweise für alle – SOFORT!
Das Chaos ist groß seit sich herausgestellt hat, dass die vor eineinhalb Jahren gegen den ausdrücklichen Willen der DPolG in Kraft gesetzte Beurteilungsrichtlinie gänzlich ungeeignet dazu ist, die bevorstehenden Beförderungsrunden gerecht zu gestalten.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hatte frühzeitig davor gewarnt, keine neuen Beurteilungsrichtlinie in Kraft zu setzen, bevor nicht auch zeitgleich eine entsprechende Beförderungsrichtlinie  erarbeitet ist. Aber wie schon bei der Inkraftsetzung des „tollen“ PEK - unsere Bedenken wurden weggewischt. Das jetzige Chaos war damit vorprogrammiert.

Nur noch dreijährige Regelbeurteilungen und der Wegfall der Aktuellen Leistungsnachweise sollten eigentlich Entlastung für Erst- und Zweitbeurteiler bringen, aber das nun entstehende Klagepotenzial wird wohl eher das Gegenteil bewirken. Zudem fordern bereits zahlreiche Vorgesetzte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu auf, sich auf Stellenausschreibungen zu bewerben, damit sie für diese Anlassbeurteilungen erstellen können, die aber laut den Richtlinien in der Beförderungsrangfolge eigentlich gar keine Berücksichtigung finden dürfen. Und eine neue Beförderungsrichtlinie gibt es nach fast zwei Jahren auch noch nicht.

Die Verantwortlichen in den Bundespolizeidirektionen sollen gut unterrichteten Kreisen nach bereits Telefonkonferenzen ohne Beteiligung des Präsidiums durchgeführt haben, um das nun verursachte Debakel noch zu verhindern und das Präsidium versucht seinerseits durch ergänzende Hinweise, diverse Kompromissgespräche und Deals von den unsäglichen Beurteilungsrichtlinien zu retten, was aber definitiv nicht mehr zu retten ist.
Wir sagen: Jetzt reicht’s! Unsere Kolleginnen und Kollegen haben ein Recht darauf, sich noch vor der nächsten Beförderungsrunde in wirklich aktuellen Beförderungsrangfolgelisten wiederzufinden. Sie wollen keine Deals und faulen Kompromisse, sie wollen Transparenz und Offenheit. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert deshalb aus Gründen der Gerechtigkeit die sofortige Wiedereinführung der jährlich zu erstellenden Aktuellen Leistungsnachweise und eine entsprechende Änderung der Beurteilungsrichtlinie.
 

Unsere Partner