01. August 2012

Neufassung der Beurteilungsrichtlinien (BeurtRL BPOL)

Um die praktische Anwendung für die Beurteilungsrunde 2012 nunmehr rechtssicher für die Erst- und Zweitbeurteiler zu regeln, hat das Bundespolizeipräsidium mit Verfügung vom 01. August 2012 Az. Ref. 72 - 11 01 00 - 0013 - 0012 festgelegt, dass die Richtwerte nach der Ziffer wie folgt anzuwenden sind:
Um die Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu verbessern, werden Richtwerte für die Noten 9 und 8 festgelegt:

9 Punkte = 10 Prozentpunkte,

8 Punkte = 20 Prozentpunkte.

Im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit ist eine Über- oder Unterschreitung um jeweils bis zu fünf Prozentpunkte möglich. Die Prozentpunkte beziehen sich auf die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten derselben Vergleichsgruppe, die beurteilt werden; dazu zählen auch die Beamtinnen und Beamten, die innerhalb von 6 Monaten vor dem neuen Beurteilungsstichtag eine zusätzliche Anlassbeurteilung nach Nr. 3.2 erhalten haben. Die Richtwerte sind auch bei der Erstellung aktueller Leistungsnachweise zu beachten.

Diese Neuregelung der Quotierungen ist ein Ausfluss aus dem bereits 2009 neu gefassten Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und daher dringend notwendig gewesen. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat zu dieser Thematik ein breit angelegtes Rückäußerungsverfahren bei den Personalräten und Ansprechpartnern der DPolG durchgeführt. Im Ergebnis der eingegangenen Rückäußerungen wurden zahlreiche Änderungswünsche zum vorgelegten Papier formuliert und von der DPolG Fraktion im HPR in die Verhandlungen mit dem BMI eingebracht. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass alle Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zu Gunsten der Beamtinnen und Beamten in der Bundespolizei durchgesetzt werden konnten.

Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse erzielt:

Quotierungen in Notenstufen

Mit der Verfügung des BPOLP vom 01. August 2012 ist das Institut „Notenstufe“ abgeschafft. Es wird keine weiteren als die oben beschriebenen Quotierungen mehr geben.

Mittelwertbildung in den Leistungsmerkmalen

Diese Thematik dient ausschließlich der Auswahlentscheidung bei Beförderungen und wird deshalb nicht in die Beurteilungsrichtlinie aufgenommen.

Einführung eines Zwischenbeurteilers

Auf die Einführung des Institutes „Zwischenbeurteiler“ wird bei der Beurteilungsrunde 2012 verzichtet.

Fiktive Fortschreibung der letzten Regelbeurteilung bei freigestellten Beamtinnen und Beamten

Die Behandlung freigestellter Personalräte regelt der Erlass BMI D I 3 – 212 152/12 vom 12. März 2012, da bei diesem Personenkreis eine fiktive Laufbahnnachzeichnung und keine fiktive Fortschreibung der Regelbeurteilung vorzunehmen ist. Eine Regelung für die Gleichstellungs- und Schwerbehindertenvertreter sowie aus anderen Gründen beurlaubte Kolleginnen und Kollegen wird gesondert zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Eine „Mittelwertbildung“ der Noten aus der Vergleichsgruppe wird es jedoch nicht geben, da so eine realistische, fiktive Fortschreibung der Regelbeurteilung nicht möglich wäre.

Bildung von Vergleichgruppen in den Statusämtern

Aufgrund der Aufschichtung zahlreicher Dienstposten in den unterschiedlichsten Bereichen vom mittleren in den gehobenen Dienst kommt es nach Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft insbesondere in der Besoldungsgruppe A10 zu einer Schieflage innerhalb der Vergleichsgruppe. Um auch in diesem Bereich die Quotierungen gerecht anwenden zu können, ist insbesondere in diesem Bereich eine Änderung dringend erforderlich. Diese Thematik soll ebenfalls in die Verhandlungen nach der Beurteilungsrunde 2012 aufgenommen werden.

Beurteilungszuständigkeiten

Auch die Beurteilungszuständigkeiten von Erst- und Zweitbeurteiler sind dringend zu überarbeiten. Um aber nicht Gefahr zu laufen, dass es bei Veränderungen der Zuständigkeiten zu einem erheblichen Mehraufwand kommt, soll auch dieses nach Abschluss der Beurteilungsrunde 2012 verhandelt werden.

Alles in Allem wird das BMI im Anschluss der Beurteilungsrunde 2012 erneut an die Verhandlungspartner herantreten und vom Grunde her neue Beurteilungsrichtlinien für die Beamtinnen und Beamten Bundespolizei zur Diskussion stellen. Ziel des BMI ist es, bis Ende März 2013 eine Einigung zu erzielen, um die Beurteilungsrunde 2013 bereits nach den neuen Richtlinien durchführen zu können.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird auch zu dieser Thematik unsere Personalräte und Ansprechpartner vor Ort rechtzeitig in den Meinungsbildungsprozess mit einbinden, um ein von breiter Masse mitgetragenes Vorhaben auf den Weg zu bringen.

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