Never Ending Story Pausenregelung!
BMI zwingt Personalräte zu Dienstplanänderungen!
Derzeit drehen wieder einmal zahlreiche Erlass- und Verfügungslagen ihre Runden durch die Bundespolizei. So hat das BMI mit Erlass vom 8. Juli 2019 das Bundespolizeipräsidium aufgefordert zu prüfen, warum die Ruhepausenanrechnung bei Abwesenheit vom Dienst (beispielsweise bei Urlaub, Sonderurlaub oder Krankheit) erfolgt, ohne das die dementsprechenden Voraussetzungen vorliegen würden. Weiter soll das Bundespolizeipräsidium berichten, warum Mehrarbeit, die wegen Krankheit nicht geleistet wurde, angerechnet wird. Das Bundespolizeipräsidium hat daraufhin die nachgeordneten Bereiche im Oktober 2019 aufgefordert die Ruhepausenanrechnung bei Urlaub und Krankheit künftig nicht mehr durchzuführen.
Liebe Ministerialbürokraten im BMI!
Polizistinnen und Polizisten im Wechsel- oder Einsatzdienst können ihre Pausenzeiten weder planen noch tatsächlich planmäßig antreten! Deshalb gibt es für diesen Personenkreis Ausnahmen! Dienstpläne und Einsatzbefehle sind deshalb i. d. R. bereits so bemessen, dass die Anrechnung der Pausenzeiten in der Schichtdauer enthalten sind! Um künftig ein „Minusgeschäft“ dieses Personenkreises bei Krankheit zu verhindern, bleibt nur die Verlängerung der Schichtdauer um die Pausenzeiten. Die Kolleginnen und Kollegen im Wechsel- und Einsatzdienst würden dann automatisch Mehrarbeit leisten und die Dienstpläne würden Überlappungszeiten auswerfen. Beides wurde vom Bundesrechnungshof mehrfach kritisiert!
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird diese erneute Diskussion um die Pausenzeiten zum Anlass nehmen und den Personalräten in der Bundespolizei empfehlen sich für eine Verlängerung der Schichtzeiten um die Pausenzeiten einzusetzen. Dieses sehen wir als die einzige Möglichkeit an, endlich ernsthafte Gespräche über Ausnahmeregelungen zur AZV Bund oder einer eigenen AZV Bundespolizei. Das Bundespolizeipräsidium hat das BMI im Übrigen auf verschiedene Regelungen in den Ländern hingewiesen.