Notwendige Aussetzung des PEK
Ein Kommentar von Volker Hesse, Referent des Bundesvorstandes
Der Sternchenvermerk / Fachkräftediskussion
Schon bei Einführung in der Anlage zum PEK wurde von vielen Ermittlungsdiensten / BPOLI KB der „Sternchenvermerk“ (= 2 Verwendungen nach 4 Jahren) wegen der automatisch entstehenden Ungerechtigkeit zwischen KSB und Ermittlern angemahnt. Nichts ist passiert.
Mitte 2015 forderte Ref. 72 die BPOLD auf, zur beabsichtigten Aufnahme der Kriminalitätsbekämpfung in den Bereich der Fachkräfte (Ziff. 8.4 / 9.5 des PEK) Stellung zu nehmen. Nichts ist passiert.
2018 stellte die Abt. 3 in Aussicht, den Bereich Kriminalitätsbekämpfung als „Minimallösung“ bei integrativer Aufgabenwahrnehmung in den Bereich des „Sternchenvermerks“ aufzunehmen. Nichts ist passiert.
Jetzt erreicht uns eine Information aus den BPOLIKB, dass der Abteilungsleiter 3 des BPOLP alle Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung aufgefordert hat, unverzüglich fundierte und stichhaltige Argumente für eine Änderung des PEK vorzulegen. Welche Prognose wollen wir diesem Versuch geben?
Unter dem Strich bleibt festzustellen, dass das Bundespolizeipräsidium zwar die Schieflage / Ungleichbehandlung immer wieder zu erkennen scheint, jedoch in letzter Konsequenz nicht gewillt ist, diese zu verändern.
Realitäten erkennen
Die Lebensplanung unserer Kolleginnen und Kollegen ist schon lange nicht mehr an die Reformwut der 1990er und 2000er oder die ganz offenkundig von politischen oder veröffentlichten Interessen maßgeblich beeinflussten Entscheidungen der BPOL-Führung angepasst. Die Familie und ein stabiles soziales Umfeld nehmen einen immer größeren Raum im Leben der Frauen und Männer ein. Der ggf. bei vielen Vorgesetzten noch vorhandene Wunsch nach multifunktional und jederzeit bundesweit einsetzbaren Mitarbeitern ist allenfalls ein schlechter Traum. Scheinbar ins unermessliche steigende Mieten und Immobilienpreise, insbesondere in Ballungsgebieten und anderen Hochpreiszonen (z.B. Einzugsbereich Schweiz), sorgen für ihren ganz eigenen, zusätzlichen Einfluss. Im Ergebnis wird immer häufiger der Stabilität und Bezahlbarkeit des Lebens mehr Gewicht eingeräumt als der Erfüllung beruflicher Vielfalt.
Ausschreibungen / Anforderungsprofile
Mutmaßlich verursacht durch die zurückliegende Reform (Zusammenlegung / Verringerung von Behörden und Dienststellen), das katastrophale Personal-Ist sowie die schwindende Verwendungsbreite der Beschäftigten müssen schon jetzt Ausschreibungen im Bereich der obligatorischen Voraussetzungen mit Streichoptionen beispielsweise im Bereich der geforderten „Stabsverwendung“ versehen werden, weil ansonsten die Funktionen nicht nachbesetzt werden können.
Fachkarrieren
Stehzeiten von 2 Jahren sind außerdem insbesondere in spezialisierten Bereichen viel zu kurz. Sie ermöglichen in einzelnen Funktionen (Auswertung, KTD, Entschärfer, ...) noch nicht einmal den Abschluss der notwendigen Qualifikationen.
Wenn dann endlich die Qualifikation stimmt, soll per Wechsel in einen völlig anderen Aufgabenbereich die Verwendungsbreite erhöht werden, egal, ob die betroffenen Kolleginnen und Kollegen dies wollen oder nicht. Tatsächlich wird auf diesem Weg mühsam erworbenes Fachwissen wieder vergessen, darüber hinaus geht der Bezug zur speziellen thematischen Aktualität verloren. Hier stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der vorherigen umfangreichen Investition in die durchgeführte Fortbildung.
Fazit
Die einerseits durch Personalmangel und räumliche Voraussetzungen, andererseits durch echte Logikbrüche bedingte Unanwendbarkeit des PEK kann nur zu einem Ergebnis führen:
Bis zum Abschluss einer grundlegenden Überarbeitung, die auch personell schwieriges Fahrwasser sowie zwingende Rahmenbedingungen von Fachkarrieren berücksichtigt, ist das PEK mit sofortiger Wirkung auszusetzen.
Die Voraussetzungen in den Ausschreibungskatalogen sind für diese Zeit auf reine „Stehzeiten“ zu reduzieren.