Koalitionsvertrag
Novellierung Bundespolizeigesetz
Was steht drin im Koalitionsvertrag Zum Thema:
Novellierung Bundespolizeigesetz!
Novellierung Bundespolizeigesetz
Unsere Forderung
- keine Kontrollquittungen
- keine Kennzeichnungspflicht
- Zuständigkeit der Bundespolizei bei aufenthaltsbeenden Maßnahmen
- Quellen TKÜ
- Vorratsdatenspeicherung
Koalitionsvertrag
Zeile 2649-2650
„Wir vertrauen der Bundespolizei und schaffen für sie ein modernes Bundespolizeigesetz mit zeitgemäßen rechtlichen Grundlagen.“
Zeilen 2630-2658
„Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten.“
Zeilen 3032 ff
„Die Bundespolizei soll die Kompetenz erhalten, für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, um ihre Abschiebung sicherzustellen.“