25. April 2025

Koalitionsvertrag

Novellierung Bundespolizeigesetz

Was steht drin im Koalitionsvertrag Zum Thema:

Novellierung Bundespolizeigesetz!

 

Novellierung Bundespolizeigesetz

Unsere Forderung

- keine Kontrollquittungen

- keine Kennzeichnungspflicht

- Zuständigkeit der Bundespolizei bei aufenthaltsbeenden Maßnahmen

- Quellen TKÜ

- Vorratsdatenspeicherung

Koalitionsvertrag

Zeile 2649-2650

„Wir vertrauen der Bundespolizei und schaffen für sie ein modernes Bundespolizeigesetz mit zeitgemäßen rechtlichen Grundlagen.“

Zeilen 2630-2658

„Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten.“

Zeilen 3032 ff

„Die Bundespolizei soll die Kompetenz erhalten, für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, um ihre Abschiebung sicherzustellen.“

Unsere Forderung bleiben ganz klar:

- keine Kontrollquittungen

- keine Kennzeichnungspflicht

- Zuständigkeit der Bundespolizei bei aufenthaltsbeenden Maßnahmen

- Quellen TKÜ

- Vorratsdatenspeicherung

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