Novellierung Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV)
DPolG Bundespolizeigewerkschaft und dbb direkt am Verhandlungstisch!
Im Februar 2020 gehen die Verhandlungen zur Novellierung der Bundespolizeilaufbahnverordnung in die letzte Runde. Das BMI hat heute den dbb Beamtenbund und Tarifunion gemäß § 118 Bundesbeamtengesetz zum gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsgespräch eingeladen. Selbstverständlich wird auch ein Vertreter der DPolG Bundespolizeigewerkschaft für den dbb an diesem Gespräch teilnehmen.
„Unsere Forderungen sind klar und dem BMI bereits im Dezember 2019 schriftlich zugeleitet.“, betont der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz.
Konkret fordern wir:
- Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten für besondere Fachverwendungen und Wegfall der Altershöchstgrenzen
- Verbesserung und Modernisierung des verkürzten Aufstiegs in den gehobenen Dienst und Wegfall der Praktika
- Einführung eines verkürzten Aufstieg in den gehobenen Dienst für Spitzensportler
- Einführung eines verkürzten Aufstieg in den höheren Dienst mit einer Ämterreichweite ins zweite Beförderungsamt der neuen Laufbahn
- Überprüfung der Mindestvoraussetzung zur Teilnahme am „Seehofer Programm“ und Streichung der zeitlichen Befristung.
Darüber hinaus fordert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft seit mehreren Jahren die Amtszulage für die Besoldungsgruppe A13g und hat dieses bereits mehrfach in die Haushaltsverhandlungen der vergangenen Jahre eingebracht.
„Die Einführung der Amtszulage nach A13g würde zum einen weitere zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten im gehobenen Dienst generieren und zum anderen eine Diskussion über die Deckelung der Ämterreichweite nach A14 für Absolventen des verkürzten Aufstiegs in den höheren Dienst überflüssig machen!“, so der Gewerkschaftschef weiter.
Mit der Novellierung der Bundespolizeilaufbahnverordnung hat die Bundespolizei die Chance, die Attraktivität aller Laufbahnen in der Bundespolizei zu steigern und damit den Ländern gegenüber konkurrenzfähig zu bleiben.