21. Februar 2018

OVG Bremen: DFL soll nun doch für Polizeieinsätze zahlen

Bundespolizeigewerkschaft fordert: Jetzt muss auch die DB-AG zahlen!

Das OVG Bremen hat entschieden, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) nun doch für Fuß- balleinsätze der Polizei bei Risikospielen aufkommen muss. Allein im kleinen Bundesland Bremen steht durch bislang erlassene Gebührenbescheide bereits ein Betrag von etwa einer halben Million Euro zur Zahlung an. Sollten, was zu begrüßen wäre, nun auch Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen folgen, die ein Vielfaches an Polizeikosten von dem tragen, was Bremen für Risikospiele in Rechnung stellt, dann kämen hier jährlich über 100 Millionen zusammen. Wenn mit diesen Geldern dann auch tatsächlich zusätzliche Stellen bei der Polizei geschaffen werden, würde die DFL, die jährlich allein mit Übertragungsrechten hunderte Millionen verdient, einen echten Beitrag für mehr Sicherheit in Deutschland leisten.

Aber es steht zu erwarten, dass die milliardenschwere DFL nun erst einmal vor das Bundesverwaltungsgericht zieht und mit einer ganzen Armada von Rechtsanwälten versuchen wird, das Urteil des OVG Bremen durch das Bundesverwaltungsgericht einkassieren zu lassen. Deshalb sollten die übrigen Bundesländer nun unbedingt dem Beispiel Bremens folgen und ebenso entsprechende Gebührenbescheide an die DFL erlassen. Denn solange die anderen Bundesländer das mutige Bremen in dieser Frage weiter alleine lassen, stehen die Chancen, dass das OVG-Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand hat, eher schlecht.

Laut DPolG Bundespolizeigewerkschaft sei aber gerade jetzt auch der Bund zum Handeln aufgefordert. „Bundesinnenministerium und Bundespolizei müssen jetzt endlich auch der privaten Deutschen Bahn-AG die vielen Fußball-Einsätze der Bundespolizei auf Bahnhöfen und Zügen in Rechnung stellen“, lautet die aktuelle Forderung. Das Bremer Oberverwaltungsgericht führt in seiner Urteilsbegründung aus: „Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich. Eine Kostenbeteiligung sei nicht deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei.“
Dazu der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter:
„Durch den wöchentlichen Transport von Millionen Fußballfans generiert die DB-AG einen erheblichen wirtschaftlichen Gewinn, der ohne den Einsatz von vielen zusätzlichen Bundespolizistinnen und –polizisten gar nicht möglich wäre. Bei der personalaufwendigen Fanbegleitung und den Einsätzen ganzer Hundertschaften auf Bahnhöfen werden wir zu einem hohen Anteil de facto auch zur Sicherung des privaten Eigentums der DB-AG und zur Steigerung deren wirtschaftlichen Erfolges eingesetzt. Daher muss die Bahn auch an den Kosten für die zusätzlich erforderlichen Kräfte der Bundespolizei beteiligt werden, denn schließlich ist sie letztlich nur aufgrund der Sicherheitsleistungen der Bundespolizei wirtschaftlich erfolgreich.“

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