Pausenregelung – Gesprächsanfrage an Innenminister Horst Seehofer
Die für unsere Kolleginnen und Kollegen negative Auslegung der Pausenzeitregelung muss ein Ende haben. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft stellt dem Minister ein Model zu einer tragbaren Lösung vor.
Wie bereits in unserem letzten Artikel zur Pausenregelung berichtet drehen wieder einmal zahlreiche Erlass- und Verfügungslagen ihre Runden durch die Bundespolizei. So hat das BMI mit Erlass vom 8. Juli 2019 das Bundespolizeipräsidium aufgefordert zu prüfen, warum die Ruhepausenanrechnung bei Abwesenheit vom Dienst (beispielsweise bei Urlaub, Sonderurlaub oder Krankheit) erfolgt, ohne dass die dementsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Allerdings nicht alleine die derzeitige Verfügungslage rund um die Pausenzeitregelung, sondern viele weitere Themen die in den Bereich der Arbeitszeitverordnung Bund (AZV) fallen, passen einfach nicht mit einer modernen hocheffizient arbeitenden Bundespolizei zusammen. Angefangen bei den Spezialkräften bis hin zu den Ausbildungsorganisationen der Bundespolizei muss eine AZV beachtet werden, die die Behörde als auch die Kolleginnen und Kollegen vor große Probleme stellt. Ob Pausen, Mehrarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, um nur einige Problemfelder aufzuzeigen, wir brauchen dazu eine eigene Regelung.
Der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, stellt die Problemfelder der AZV in einem persönlichen Brief an Innenminister Horst Seehofer Detailreich und auf den Punkt gebracht dar. Im persönlichen Brief bittet der Bundesvorsitzende um ein Gespräch zur Erörterung der Problemfelder zwischen Innenminister und der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Gleichzeitig ergeht die Bitte, vorübergehend vom § 15 AZV Gebrauch zu machen. Hier werden Ausnahmen bei spezifischen Tätigkeiten ermöglicht.
Das Ziel der DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist es, anlog einer Regelung bei der Bundeswehr, der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV), eine AZV für die Bundespolizei auf den Weg zu bringen. Die Bundespolizei ist eine Einsatzorganisation, das muss einfließen in eine eigene Lösung im Bereich der Arbeitszeiten.