05. Februar 2018

Personenbegleiter Luft (PBL) – Traumjob oder Zumutung?

 

 

In Zeiten steigenden Migrationsdrucks steigt auch der Bedarf an durch Bundespolizisten begleiteten Rückführungen auf dem Luftweg. Und auch, wenn die seit Jahren angekündigte konsequentere Ausweisungspolitik bislang noch nicht zu einer spürbaren Erhöhung der Rückführungszahlen geführt hat, spürt die Bundespolizei durch ihre derzeit mehr als begrenzten Personalressourcen schon jetzt sehr deutlich, wie diese Aufgabe sie zukünftig noch mehr belasten wird. Und eines steht für die Zukunft fest: Die Zahl der Rückführungen auf dem Luftweg wird in den nächsten Jahren rapide steigen und die Bundespolizei wird noch mehr als bisher in die Pflicht genommen werden.

 

Wie sieht der Job "PBL" wirklich aus?

 

Voraussetzung ist die Freiwilligkeit, Gesundheit und körperliche Fitness. Und spontane Flugreisen sollte man mögen und auch spontan möglich machen können. Der Start in diese Aufgabe wird dann durch eine zusätzliche dreiwöchige Lehrgangsqualifizierung eingeläutet. Neben den einschlägigen rechtlichen Vorgaben wird die Tätigkeit durch eine spezielle Handlungsanweisung für PBL ergänzt. Fremdsprachenkenntnisse und besondere Kenntnisse im Bereich der Erste Hilfe, des unmittelbaren Zwanges sind hier obligatorisch. Insbesondere wird ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein,

 

Leistungs- und Teamorientierung, interkultureller Kompetenz und Einfühlungsvermögen vorausgesetzt. Die PBL müssen schließlich beruhigend auf die Rückführungen einwirken können.

 

In der Regel werden Personen begleitet, die gegen ihren Willen in das Heimatland rückgeführt werden müssen. Nicht selten kommt es deshalb zu verbalen Attacken und Widerstandshandlungen, die auch schwere körperliche Auseinandersetzungen zur Folge haben können. Oft hat man es mit verurteilten Strafftätern oder mit Gefährdern zu tun. Aber auch menschliche Schicksale werden für den PBL manchmal "hautnah" spürbar.

 

Neben mangelnder Wertschätzung für diese Aufgabe und Anfeindungen in der Öffentlichkeit bis hin zu massiven Bedrohungen, die bis in das Privatleben reichen können, sind es auch die psychischen Belastungen, die bei der Rückführung von Menschen in ihren Herkunftsstaat eine Belastung darstellen können. Außerdem spielen Faktoren wie hoch anstrengende Langstreckenflüge bei höchster Konzentration, kurzfristige Zeitverschiebungen und zusätzliche Impfungen bei dieser Aufgabe eine entscheidende Rolle. Die Aufenthaltsorte sind in der Regel wahrlich keine Urlaubsziele oder sonstige Traumorte, die zum Verweilen einladen, vielmehr handelt es sich meist um ärmere Regionen dieser Welt. Deshalb sind manche Flüge oft auch mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden, welches es durch Impfungen und sonstige Vorsorgemaßnahmen stets zu minimieren gilt. Dienstzeiten bei Flügen nach Pakistan oder Afghanistan von 30 - 35 Std. sind hierbei keine Seltenheit. Die gezahlten Reisekosten bei einer Rückführung fangen nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten der Reise für die PBL auf und manchmal legt man sogar drauf.

 

DPolG fordert Offensive zur Attraktivitätssteigerung

 

 

 

Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Bundespolizei bei gestiegenem Bedarf an PBL derzeit und in Zukunft ohne weitere Maßnahmen bei der Personalgewinnung nicht ausreichend punkten kann.

 

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert deshalb eine Offensive zur Attraktivitätssteigerung für diese Tätigkeit, die nicht nur eine Kernaufgabe der Bundespolizei, sondern auch eine immer wichtiger werdende Aufgabe für unser Gemeinwesen darstellt.  "Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität gäbe es genug", so dass Mitglied im Bundesvorstand Oliver Ehmsen. „Beispielsweise könnte man neben großzügigen Arbeitszeitregelungen, auch die Einführung einer Zulage, ein Kleidergeld und Rückreisen grundsätzlich in der Business Class in Betracht ziehen.“, so Ehmsen.

 

Fakt ist aber auch, dass die für diese Aufgabe eingesetzten Beamtinnen und Beamten auf ihren Heimatdienststellen schmerzhaft vermisst werden, weil sie derzeit nicht auffüllbare Lücken hinterlassen. Zudem wird ihnen dann auch noch gleichzeitig die gebotene Wertschätzung für diese hochsensible und schwer belastende Aufgabe in vielen Dienststellen versagt und sie müssen sich häufig Sprüche anhören wie „Du immer mit Deinen Urlaubsflügen“ oder „Du bist ständig weg“.

 

Dass sich eine solche Stimmung bei direkten Vorgesetzten der mittleren Führungsebene manchmal sogar negativ auf die Beurteilungsnote des Personenbegleiters auswirkt, ist für den Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst Walter ein Skandal.

 

„Wir sind der Meinung, dass die Funktion des Personenbegleiters Luft (PBL) innerhalb der Bundespolizei eine wesentliche größere Wertschätzung verdient, als dies bislang der Fall ist,“ so Walter. „Hieran müssen jetzt insbesondere unsere Führungskräfte auf allen Ebenen arbeiten!“ Nahezu jeder Bundespolizist wünsche sich eine konsequentere Rückführungspolitik, aber wenn es darum geht, einen Beamten der eigenen Dienstgruppe für solch eine Begleitmaßnahme abzustellen, dann betrachte so manch ein Vorgesetzter seine eigene kleine Welt wieder als viel wichtiger, statt über den Tellerrand zu schauen. Die PBL dürften in ihren Dienststellen keinerlei Nachteile erfahren.

 

Walter: Unsere PBL müssen intern mehr anerkannt und extern besser geschützt werden

 

Bundesvorsitzender Ernst Walter, der früher selbst Einzelabschiebungen und Sammel-Rückführungen begleitet hat, bringt es auf den Punkt: „Hier muss BPOL-intern dringend ein Umdenken stattfinden. Diese Aufgabe ist immens wichtig. Zudem ist sie belastend und keineswegs eine „Urlaubsreise“. Hierbei ist neben körperlicher Fitness sehr viel Einfühlungsvermögen und zugleich konsequente Handlungssicherheit erforderlich. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich für diesen Job freiwillig zur Verfügung stellen und entsprechend ausbilden lassen, verdienen unser aller Unterstützung und Hochachtung. Und sie verdienen endlich auch mehr Geld in Form von Zulagen für diese besonders belastende Tätigkeit. Zudem sollte die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe, die in Zukunft immer wichtiger und schwieriger wird, auch endlich im PEK entsprechende Berücksichtigung finden.“

 

Außerdem erhebt die DPolG die Forderung, dass für jeden PBL auf seinen Antrag hin zum Schutze seiner Privatsphäre umgehend eine Auskunftssperre bei Einwohnermeldebehörden, Verkehrsämtern und Zulassungsstellen erteilt wird, wie dies auch für andere gefährdete Kolleginnen und Kollegen in Spezialeinheiten, Ermittlungsdiensten oder für unsere Szenekundigen Beamten (SKB) möglich ist. „Der Dienstherr muss alles dafür tun, damit seine Beamten ihre Pflicht tun können, ohne dabei Angst haben zu müssen, in ihrem privaten Umfeld gestört oder gar bedroht zu werden“, so Walter.

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