09. Juni 2022

Abrechnung G7 Gipfel 2022

Polizeiführung legt ersten „Kompromissvorschlag“ vor

„Die Auswirkungen eines völlig unnötig hohen Personalansatzes gehen weit über das Einsatzgeschehen in Elmau hinaus.“

Wie bereits in zahlreichen Veröffentlichungen kundgetan, erwartet die DPolG Bundespolizeigewerkschaft eine konsequente Umsetzung des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht bei der Abrechnung künftiger Einsätze. Das BVerwG stellte bereits im September 2021 klar, dass Einsatzkräfte während des Einsatzes nur dann Freizeit haben, wenn jeder einzelne über seine Freizeit selbst bestimmen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wenn keine „Freizeit“ vorliegt, weil beispielsweise eine Obhutspflicht über die Führungs- und Einsatzmittel (FEM) besteht, die Kolleginnen und Kollegen diese Zeiten vergütet bekommen müssen.

Um diese glasklare Festlegung des BVerwG zu umschiffen, sollen nunmehr „mobile Waffenkammern“ mit in den Einsatz geführt werden, in denen die Kolleginnen und Kollegen ihre FEM einlagern können. Auch werden anscheinend 1,5 mal so viele Einsatzkräfte in den Einsatz verlegt, um die „Freizeit“ der vor Ort befindlichen Einsatzkräfte personell ausgleichen zu können, da Kolleginnen und Kollegen während ihrer Freizeit nicht zum Dienst herangezogen werden dürfen.

„Die Auswirkungen eines völlig unnötig hohen Personalansatzes gehen weit über das Einsatzgeschehen in Elmau hinaus.“, betont Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.

Nahezu jede Bundespolizeidirektion wurde verpflichtet aus dem Alltagsgeschäft heraus mindestens je 100 Kolleginnen und Kollegen für den Einsatz in Elmau abzustellen. Um den Regelbetrieb in den Stammdienststellen dennoch aufrecht erhalten zu können, werden Dienstpläne größtenteils auf 12-Stundendienste umgestellt. Dadurch werden in den Stammdienststellen erheblich Überstunden produziert.

„Das Einsparen von Einsatzstunden in Elmau wird zur Häufung von Überstunden in den Inspektionen führen. Verbunden mit den Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Elmau ist das eine absolute Milchmädchenrechnung, die niemand nachvollziehen kann!“, so Teggatz weiter.

Nunmehr hat die Polizeiführung ein erstes Entgegenkommen signalisiert. Mit Verfügung vom 7. Juni 2022 hat die BPOLD München festgelegt, dass alle Einsatzkräfte einen Fürsorgeausgleich für Ruhezeiten von 2 (für ortsansässige Kräfte) bzw. 4 Stunden (für auswertige Kräfte) je Einsatztag erhalten sollen.

„Das mag auf den ersten Blick für einige Kolleginnen und Kollegen akzeptabel sein, stellt mich aber lange noch nicht zufrieden.“, so Teggatz „Die Bundespolizei ist Dienstherr und Arbeitgeber von mehr als 50.000 Kolleginnen und Kollegen und steht im Fokus der Öffentlichkeit! Wer sich selbst als familienfreundlicher Betrieb zertifizieren lässt, sollte sich bei der Stundenabrechnung nach Einsätzen auch so verhalten!“

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird sich im Rahmen einer gewohnt professionellen Einsatzbetreuung ein genaues Bild über die Einsatzlage verschaffen.

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