Heilverfahrensverordnung
PTBS diagnostiziert? Therapie nötig! Dienstunfall noch offen? Versorgungslücke schließen!
Die DPolG Bundespolizei fordert eine Änderung der Heilverfahrensverordnung (HeilVfV), um die psychotherapeutische Versorgung von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei laufenden Dienstunfallverfahren sicherzustellen.
Die Realität zeigt ein deutliches Problem: Nach traumatischen Einsätzen werden bei Kolleginnen und Kollegen immer wieder Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) oder andere psychische Einsatzfolgen diagnostiziert. Die medizinische Notwendigkeit einer Therapie ist unstrittig. Gleichzeitig dauern die Verfahren zur Anerkennung eines Dienstunfalls häufig viele Monate oder sogar Jahre.
Genau hier entsteht eine Versorgungslücke, die weder den Betroffenen noch dem Dienstherrn gerecht wird.
Während körperliche Verletzungen unmittelbar behandelt werden, müssen Kolleginnen und Kollegen mit psychischen Verletzungen oftmals erleben, dass notwendige therapeutische Maßnahmen von laufenden Verwaltungsverfahren abhängig werden. Dabei ist längst bekannt: Gerade bei PTBS entscheidet der frühe Beginn einer kontinuierlichen Therapie häufig über den weiteren Krankheitsverlauf.
Wer eine Therapie verzögert, riskiert Chronifizierungen, längere Ausfallzeiten und im schlimmsten Fall die dauerhafte Dienstunfähigkeit.
Der DPolG Bundespolizei sind konkrete Fälle bekannt, in denen betroffene Bundespolizistinnen und Bundespolizisten trotz diagnostizierter PTBS keine gesicherte Kostenübernahme für die notwendige Weiterbehandlung hatten, weil die Entscheidung im Dienstunfallverfahren noch ausstand. Uns sind darüber hinaus Fälle bekannt geworden, in denen psychische Einsatzfolgen letztlich zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand geführt haben.
Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar.
Der Verordnungsgeber hat mit § 7 HeilVfV bereits anerkannt, dass psychische Verletzungen nach traumatischen Ereignissen eine sofortige Betreuung erfordern. Die entscheidende Frage bleibt jedoch unbeantwortet:
Wer sorgt für die notwendige Weiterbehandlung, wenn das Dienstunfallverfahren noch läuft?
Die DPolG Bundespolizei fordert deshalb eine rechtssichere Regelung, die die Finanzierung notwendiger psychotherapeutischer Behandlungen bis zur Entscheidung über die Anerkennung des Dienstunfalls sicherstellt.
Für uns gilt:
Wer für die Sicherheit unseres Landes einsteht und dabei psychisch verletzt wird, darf nicht auf die Dauer eines Verwaltungsverfahrens verwiesen werden.
Psychische Einsatzfolgen verdienen die gleiche Anerkennung, die gleiche Unterstützung und die gleiche Fürsorge wie körperliche Verletzungen im Dienst.
