17. Oktober 2023

PTBS nach traumatisierendem Einsatz kein Dienstunfall für Polizeibeamte

Für Soldaten und Rettungssanitäter anerkannt. Für Polizeibedienstete oft nicht! 

Als Polizistin oder Polizist wird man oftmals bei psychisch belastenden Einsätzen eingesetzt. Sei es bei lebensbedrohlichen Amok- oder Terrorlagen, sei es bei Großschadensereignissen, gewalttägigen Großdemonstrationen, schweren Unfällen, Tötungs- oder Missbrauchsfällen. Nicht selten stecken die Kolleginnen und Kollegen diese Ereignisse zunächst gut weg. Doch was ist, wenn sich später dann doch eine psychische Störung oder sogar eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickelt?  

Nach der aktuellen Rechtslage sind Polizeibedienstete in diesen Fällen dienstunfallrechtlich schlechter geschützt als Soldaten und Rettungssanitäter, für die es passende Regelungen auf Bundesebene gibt. Denn für die Polizei fehlen solche Regelungen auf Bundesebene und in den meisten Ländern.

Für Polizeibedienstete wird nicht selten weder ein Dienstunfall noch eine Berufskrankheit anerkannt. Dies führt dazu, dass sie sowohl medizinisch als auch finanziell schlechter gestellt sind, da sie bei der medizinischen Versorgung hohe Eigenbeteiligungen tragen oder sogar die Therapiekosten in Gänze selbst finanzieren müssen. Bei einer Dienstunfähigkeit aufgrund der PTBS erhalten sie kein Unfallruhegehalt. 

Polizeibedienstete setzen sich, genauso wie Soldaten im Ausland, tagtäglich für die innere Sicherheit des Landes und der Gesellschaft ein. Sie sind genauso wie Rettungssanitäter deutlich häufiger traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt als andere Berufsgruppen. 

Erleiden sie durch diese dienstlichen Einsätze eine psychische Erkrankung, dürfen sie nicht im Stich gelassen werden. 

Die DPolG wird sich auch zukünftig aktiv mit der Fachkommission Inklusion und Teilhabe und dem Vorsitzenden Frank Richter, zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Polizei des Bundes und der Länder, für nachhaltige Regelungen zum Dienstunfallschutz für unsere Kolleginnen und Kollegen einsetzen.

Link zum Positionspapier der AGSV Polizei Bund/Länder

Und die Anlage zum Positionspapier

Der Bundesbeauftragter für Inklusion und Teilhabe der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Andreas Offenborn, sagt: „Wir brauchen dringend klare gesetzliche Regelungen, dass psychisch belastende Einsätze unserer Kolleginnen und Kollegen dokumentiert und bei Erkrankung auch als Dienstunfall anerkannt werden. Zusammen mit der AGSV Polizei Bund/Länder werden wir uns bei der Politik stark machen, damit diese Regelungen, die es bereits für Soldaten und Rettungssanitäter gibt, auch für Polizistinnen und Polizisten des Bundes eingeführt werden.“

Unsere Partner