20. Oktober 2017

Rechtsschutz - Alles bleibt wie es war. Erfolg von DPolG Bundespolizeigewerkschaft und dbb!


Zum Beginn des Sommers verhärteten sich die Anzeichen, dass sich der Dienstherr bei der Gewährung von dienstlichem Rechtsschutz aus der Verantwortung stehlen wollte. Dank des couragierten Handelns von DPolG Bundespolizeigewerkschaft und dbb bleibt damit alles beim Alten.

Hintergrund:

Die Gewährung von Rechtsschutz für Bundesbedienstete ist eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Sie ist gem. eines Erlasses aus dem BMI an Voraussetzungen gebunden. Eine davon ist, dass von anderer Seite ein primärer Rechtsschutz nicht zu erlangen ist.

Nach Auffassung des BMI zählt zu diesem primären Rechtsschutz auch die Gewährung von Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft, obwohl in der Rechtsschutzordnung des dbb eindeutig festgeschrieben ist, dass Rechtsschutz grundsätzlich subsidiär ist. Deshalb hatte sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gemeinsam mit dem dbb gewehrt und das BMI angeschrieben.

Das BMI hat nunmehr eingestehen müssen, dass bei der Beurteilung des Einzelfalles auch die oben genannte Ausschlussklausel des dbb mit heranzuziehen ist und damit der gem. Erlass geforderte „primäre Rechtsschutz“ durch die Gewerkschaften nicht erfüllt wird.

Also erhalten auch Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft wie gewohnt dienstlichen Rechtsschutz!

 

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