Rezertifizierung von Fluggastkontrollkräften - DPolG behält Recht und begrüßt risikolose Zwischenlösung
Die Rezertifizierung gemäß EU-Verordnung ist für alle Fluggastkontrollkräfte der Bundespolizei bindend, egal ob sie in der Passagierkontrolle oder bei der Gepäckkontrolle zur Bildschirmauswertung eingesetzt werden.
Da sich die Rezertifizierung also nicht verhindern lässt, mussten Wege gefunden werden, wie das ganze unter Zeitdruck geratene Verfahren nun für unsere Angestellten risikofrei gestaltet werden kann.
Diesbezüglich scheint der Knoten nun geplatzt zu sein:
Ab sofort können alle Fluggastkontrollkräfte der Bundespolizei zu den für die Testphase vereinbarten Bedingungen, das bedeutet ohne jedes arbeitsrechtliche Risiko, ihre Rezertifizierungen erwerben. Wie von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft mehrfach berichtet, wird es ohne das noch ausstehende Beteiligungsverfahren nach dem Personalvertretungsrecht kein Rezertifizierungsverfahren mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbestehen geben.
Das Bundespolizeipräsidium hat sich nach den starken und von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft unterstützten Protesten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen nun darauf eingelassen, allen Fluggastkontrollkräften der Bundespolizei die Möglichkeit einzuräumen, sich ausschließlich auf freiwilliger Basis und zu den risikolosen Bedingungen der Testphase des Tests zur Rezertifizierung zu unterziehen. Hierzu sollen sie zuvor zudem zielorientiert fortgebildet werden.
Sollte jemand den Test trotz vorheriger Fortbildung nicht bestehen, so kann der Test beliebig oft wiederholt werden, bis die Rezertifizierung erreicht worden ist. Auch diejenigen, die den Test nicht im ersten Anlauf bestehen, dürfen weiterhin in der Monitorauswertung arbeiten.
Wir raten deshalb ganz dringend allen Lufsicherheitsassistenten der Bundespolizei, sofort die notwendigen Fortbildungen zur Rezertifizierung zu besuchen bzw. einzufordern und anschließend umgehend auf freiwilliger Basis ohne jedes persönliche Risiko diese gewährte "Vorab-Rezertifizierung" zu absolvieren. Alle, die jetzt noch warten, setzen sich später dem Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen aus.
Auch wenn dieses Verfahren manchen etwas seltsam vorkommen mag, so wird es von uns im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen aus sozialen Gründen ausdrücklich begrüßt.