18. Februar 2025

Bundestagswahl 2025

Richtigstellung der Wahlprüfsteine

Zum Thema Reform Aufenthaltsgesetz bei den Wahlprüfsteinen ist uns im Polizeispiegel ein Fehler unterlaufen.

Hier die Richtigstellung:

Wir fordern die Erweiterung der §§ 54, 71 AufenthG sowie die Rücknahme des § 104c AufenthG.

CDU/CSU:
Ja. Asylbewerber ohne Schutzberechtigung müssen unser Land wieder verlassen. Wir erarbeiten ein Gesetz, um die Zahl der Rückführungen zu steigern. Auch dabei werden wir der Bundespolizei mehr Kompetenzen geben, etwa ausreisepflichtige Ausländer vorübergehend in Haft oder Ausreisegewahrsam zu nehmen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Jeder ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder muss im Anschluss an seine Haft in zeitlich unbegrenzten Ausreisearrest genommen werden können, bis er freiwillig ausreist oder die zwangsweise Abschiebung gelingt.
Wir wollen zentrale Asylverfahren für beschleunigte Verfahren und Bundesausreisezentren schaffen, um Rückführungen zu erleichtern. Nach Afghanistan und Syrien wollen wir regelmäßig abschieben – vor allem Straftäter und Gefährder.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht setzt Fehlanreize. Wir lehnen es ab, dass Ausreisepflichtige, deren Identität nicht geklärt ist, durch das Chancen- Aufenthaltsrecht privilegiert werden, indem sie ohne Gefahr einer Rückführung dauerhaft hierbleiben können.
Wir legen umgehend ein Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus vor. Wer für Ziele und Handlungen einer Terrororganisation wirbt, macht sich künftig strafbar. Das Gesetz sieht u. a. vor: eine zwingende Regelausweisung, das Versagen eines Aufenthaltstitels und bei Doppelstaatlern den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

FDP:
Die FDP fordert eine umfassende Reform des Aufenthaltsrechts und damit auch der Regelungen zu Abschiebungen. Wer ohne Bleiberecht hier ist, muss unverzüglich in seine Heimat zurückkehren. Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz wurden die Möglichkeiten zur Ausweisung und Abschiebung bereits erheblich ausgebaut. Rückführungen scheitern derzeit dennoch zu oft am Vollzug durch die Bundesländer. Daher wollen wir die Zuständigkeit für Abschiebungen auf der Bundesebene zentralisieren. Die Möglichkeiten zur Ausweisung nach § 54 AufenthG wollen wir ebenfalls erweitern. So muss beispielsweise schon das Billigen einer einzelnen terroristischen Straftat ein besonders schweres Ausweisungsinteresse begründen können. Auch die Ausweisung von Schleppern muss vereinfacht werden.
Das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ermöglicht langjährig Geduldeten, aber gut integrierten Personen durch einen Spurwechsel eine dauerhafte Bleibeperspektive. Neue Pull-Faktoren werden hierdurch nicht geschaffen, da sich die Regelung nur auf Geduldete bezieht, die sich zum Stichtag des 31.10.2022 bereits fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und gut integriert sind. Das Chancenaufenthaltsrecht hilft dabei, Kettenduldungen zu vermeiden und Menschen leichter in Arbeit zu bringen. Die Regelungen sind temporär begrenzt sind und laufen zum 31.12.2025 automatisch aus. Wir fordern, das Asyl- und Aufenthaltsrecht künftig anhand klarer, verständlicher und anwenderfreundlicher Regeln in einem zusammenhängenden Einwanderungsgesetzbuch zusammenzufassen.

SPD:
Die Zuwanderung nach Deutschland aus Fluchtgründen bleibt eine große Herausforderung. Wir begegnen ihr mit Humanität und Ordnung. Klar ist: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss gehen – das gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder. In Regierungsverantwortung haben wir Maßnahmen für schnellere Rückführungen vorangetrieben, wie die Verlängerung des Ausreisegewahrsams, die Verschärfung des Ausweisungsinteresses und Migrationsabkommen mit Staaten, die bislang nicht kooperativ waren bei Rücknahmeersuchen. Wie so oft liegt die Herausforderung in der Rechtsdurchsetzung, nicht in der Rechtssetzung.
Klar ist: Wer Schutz benötigt, erhält ihn – die Genfer Flüchtlingskonvention gilt für uns. Gleichzeitig sorgen wir mit dem Chancenaufenthaltsrecht für Klarheit bei Menschen in Kettenduldungen: Unter hohen Anforderungen wie Lebensunterhaltssicherung, Bekenntnis zur FDGO, geklärter Identität und Deutschkenntnissen bietet es Perspektiven. Das schafft Stabilität und stärkt die innere Sicherheit.

Bündnis 90 die Grünen:
Das Aufenthaltsgesetz ist geprägt durch den nationalen Gesetzgeber ebenso wie durch EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Dementsprechend muss es bei Ausweisungen eine differenzierte Regelung geben, die den Einzelfall hinreichend berücksichtigt. Das bestehende Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren bereits häufig geändert. Wichtig ist, dass Behörden diese Vorschriften in der Praxis anwenden und umsetzen.
Mit dem Chancenaufenthaltsrecht haben wir viele gut integrierte Menschen aus der Duldung geholt, ihnen eine echte Bleibeperspektive gegeben und gleichzeitig die Ausländerbehörden stark entlastet. Das Chancenaufenthaltsrecht sorgt für weniger Bürokratie und hilft auch gegen den Arbeitskräftemangel, der die Wirtschaft und soziale Einrichtungen schwer belastet. Diese Regelung wollen wir fortführen. Für die Zukunft Deutschlands brauchen wir Arbeitskräfte in vielen Sektoren, nicht nur spezialisierte Fachkräfte. Anders lässt sich in vielen Bereichen der Betrieb nicht aufrechterhalten.

 

An dieser Stelle zur Richtigstellung noch einmal alle Antworten der CDU/CSU:

Antworten der CDU/CSU hier downloaden

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