Rückführung des zweiten Dienstjahres in die Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentren
Die Auslagerung des zweiten Dienstjahres an Standorte außerhalb der Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentren war ursprünglich als Übergangslösung vorgesehen. Aus unserer Sicht zeigt sich jedoch zunehmend, dass diese Praxis mit organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden ist, die so nicht zu erwarten waren.
Wir setzen uns daher für eine schrittweise Rückführung des zweiten Dienstjahres an die AFZ ein. Nur so können bundesweit einheitliche und vergleichbare Ausbildungsstandards, ohne besonders einschneidende Zusatzbelastungen, sowie eine langfristig verlässliche Personal- und Ausbildungsplanung sichergestellt werden.
Die derzeitige Praxis führt zu einem erhöhten Planungs- und Koordinierungsaufwand, steigenden Verwaltungskosten sowie zu einer zunehmenden Unzufriedenheit bei betroffenen Kolleginnen und Kollegen und dem Lehrpersonal. Mehrwöchige Abwesenheiten vom familiären und sozialen Umfeld stellen für viele Beschäftigte eine erheblicheBelastung dar.
Für das Lehrpersonal bedeutet die Verlagerung des zweiten Dienstjahres an andere Standorte, dass insbesondere Fachkräfte mit speziellen praktischen Ausbildungsqualifikationen, beispielsweise Polizeitrainerinnen und Polizeitrainer, an den AFZ fehlen. Gleichzeitig muss die Ausbildung dort mit reduziertem Personalansatz fortgeführt werden. Die daraus resultierenden Mehrbelastungen sind sowohl für die abgeordneten Beschäftigten als auch für die verbleibenden Kolleginnen und Kollegen deutlich spürbar.
Langfristig besteht die Gefahr, dass die Ausbildungsstandorte personell geschwächt werden, wenn Lehrkräfte regelmäßig außerhalb ihres eigentlichen Einsatzbereiches benötigt werden. Daher ist es wichtig, die Auswirkungen auf alle betroffenen Bereiche ganzheitlich zu betrachten und sowohl die Bedürfnisse der Auslagerungsstandorte als auch die Anforderungen der AFZ gleichermaßen zu berücksichtigen.
Solange die Durchführung des zweiten Dienstjahres weiterhin bei der Bereitschaftspolizei erfolgt, halten wir transparente und angemessene Rahmenbedingungen für unverzichtbar. Hierzu gehören aus unserer Sicht:
• befristete und planbare Abordnungen
• angemessene Berücksichtigung persönlicher und sozialer Belange
• der Ausschluss dienstlicher Nachteile für betroffene Beschäftigte
• transparente, nachvollziehbare und faire Auswahlverfahren, möglichst viele freiwillige Lösungen
• Anerkennung besonderer Flexibilität und Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen
Wir sind überzeugt: Die Rückführung des zweiten Dienstjahres an die Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentren stellt, ohne zusätzliche Belastungen, die gewohnt hohe Ausbildungsqualität wieder her, schafft verlässliche Strukturen und entlastet Beschäftigte sowie Lehrpersonal gleichermaßen.
Unser Anliegen haben wir bereits dem Präsidenten der Bundespolizeiakademie vorgetragen.
Sobald eine Antwort vorliegt, werden wir euch informieren.
