11. September 2022

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage - Entscheidung liegt nunmehr im Bundeskanzleramt

  • Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender

Wie die WELT in einem Artikel vom 11. September 2022 berichtet, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser, SPD, den Bundesfinanzminister Christian Lindner, FDP in einem Brief mitgeteilt, dass sie das Thema „Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage“ nunmehr dem Bundeskanzler zur Entscheidung vorgelegt habe. Grund sei die Blockadehaltung des Bundesfinanzministers. 

Warum kommt jetzt plötzlich soviel drive in diese Angelegenheit? 

Es könnte an dem Brief der DPolG Bundespolizeigewerkschaft vom 2. September 2022 an die Bundesinnenministerin gelegen haben. In diesem Brief hat unser Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, an die im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Zusage der Ampelkoalition erinnert, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder herzustellen. Auch machte er auf den Unmut der Polizistinnen und Polizisten in der Bundespolizei aufmerksam und warnte vor dem Verlust der Glaubwürdigkeit der Ministerin. 

Die WELT zitiert Heiko Teggatz mit den Worten: „160,- Euro mehr im Portemonnaie eines pensionierten Polizisten ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern aufgrund explodierender Preise für manche Existenzen bitter nötig.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240992191/Zwischen-Lindner-und-Faeser-bricht-Konflikt-um-Polizei-Pensionen-aus.html

Bleibt abzuwarten, ob Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD, seiner Rolle als Koalitionschef gerecht wird und in dieser Angelegenheit ein Machtwort für die Polizistinnen und Polizisten im Bund spricht.

Mit der (Wieder)Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, geht eine Jahrzehnte andauernde Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Erfüllung.

Der Brief an die Ministerin hier zum Download.

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