DPolG im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann und Abteilungsleiterin Dagmar Busch
Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, Erhöhung DUZ, Modernisierung der Rechtsgrundlagen für die Bundespolizei - Wie geht es nach den Bundestagswahlen im September weiter?
Bereits zu Beginn des Gesprächs stellte StS Dr. Teichmann fest, dass sich die Gehälter der Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei seit dem Jahr 2017 um mehr als 10% gesteigert haben. Dieses sei den allgemeinen Einkommensentwicklungen und den Erhöhungen der Polizeizulage geschuldet.
BMI und DPolG sind sich einig darüber, dass die Bundespolizei auch künftig im Vergleich zu den Polizeien der Länder ein attraktiver Arbeitgeber bleiben muss. „Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, eine Erhöhung der DUZ-Zahlungen sowie die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit, sind die Parameter für eine weiterhin gute Nachwuchswerbung“, betont der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. „Bei der Nachwuchswerbung interessiert in erster Linie, was tatsächlich im Geldbeutel landet!“, so Teggatz weiter.
Aufgaben von Morgen können nicht mit Befugnissen von Vorgestern erledigt werden!
Einigkeit bestand darüber, dass die Modernisierung der Rechtsgrundlagen für die Bundespolizei weiterhin eine große Priorität haben werden. Abteilungsleiterin Dagmar Busch machte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, wie wichtig es sei, der Bundespolizei das nötige „Handwerkszeug“ an die Hand zu geben.
Abtretung von Schmerzensgeldansprüchen aufgrund ausländischer Gerichtsurteile!
Nicht selten geraten unsere Kolleginnen und Kollegen in Situationen, in denen sie durch das polizeiliche Gegenüber verletzt werden und anschließend Schmerzensgeldansprüche zugesprochen bekommen. Der §78a BBG setzt voraus, dass ein deutsches Gericht ein rechtskräftiges Urteil gesprochen haben muss, um einen erwirkten Anspruch an den Bund abtreten zu können. Kompliziert wird es dann, wenn solche Vorfälle, beispielsweise bei Rückführungen, im Ausland passieren. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft forderte bereits zu Beginn des Jahres 2020, diese Vorschrift dahingehend zu ändern, dass auch Urteile europäischer Gerichte anerkannt werden. Staatssekretär Dr. Teichmann sagte zu, eine unkomplizierte Lösung zu finden, die es betroffenen Beamtinnen und Beamten im Einzelfall ermöglicht auch solche Ansprüche an den Bund abzutreten.
Alles in allem bleibt festzuhalten, dass das „Hausaufgabenheftchen“ für die nächste Legislaturperiode gut gefüllt ist. Das BMI sagt zu, soviel wie nur irgend möglich in die Koalitionsverhandlungen nach den Bundestagswahlen einfließen zu lassen.