Ruhestand und Inflationsausgleich
Tarifbeschäftigte und Beamte haben bereits ein Teil der Inflationsausgleichsprämie auf ihren Konten. Dies ist leider bisher noch nicht bei unseren Ruheständlern der Fall.
Unser Bundesseniorenbeauftragter hat bezüglich dieses Problems die Generalzolldirektion um Aufklärung gebeten.
Es gibt nun folgenden Sachstand (2. Oktober 2023):
Die Inflationsausgleichsprämie wird mit den Novemberbezügen an die Versorgungsempfänger ausgezahlt. Dies gilt auch für die monatlichen Zahlungen von 220 € von 07/23 bis 02/24 nach dem jeweils gültigen Ruhegehaltssatz!
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist aktuell noch nicht durch den Gesetzgeber verabschiedet. Das Gesetz zur Änderung der Besoldung und Versorgungsbezüge war in erster Lesung im September im Bundestag. Aus diesem Grund gibt es auch noch keine endgültige Entscheidung über die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.
Sobald das Gesetz verabschiedet ist, werden wir berichten, wie die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage beantragt werden kann.