Sicherung eigener Einrichtungen in der derzeit angespannten Sicherheitslage
Nach dem Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine hat nicht nur auf internationaler Ebene ein Umdenken stattgefunden, sondern auch in der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeswehr soll wieder stärker in den Fokus gebracht werden und mit erheblichen finanziellen Mitteln gestärkt werden.
Das ist gut so!
Nun sollte auch die Innere Sicherheit nicht aus dem Blickfeld geraten und wir dürfen nicht leichtsinnig werden in Deutschland. Den „Diensten“ ist bekannt, dass sich bis zu 2000 russische Spione in unserem Land aufhalten. Gewarnt wurde dabei auch, dass Sabotage und terroristische Anschläge gegen die kritische Infrastruktur in Deutschland durchaus denkbar sind.
Wir müssen die Augen aufhalten und auf alle möglichen Szenarien vorbereitet sein.
Ein Teil der kritischen Infrastruktur sind die Liegenschaften der Bundespolizei. Die Sicherung eigener Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 3 BPOLG ist ständige Aufgabe unserer Behörde. Das darf nicht unterschätzt werden.
Bereits im Jahr 2019 hat das BMI gegen die Empfehlung des BPOLP, Personalräte und Gewerkschaften entschieden, die Durchführung der „Sicherung“ an private Unternehmen zu vergeben. Lediglich das BPOLP in Potsdam, die BPOLPD 11 und die BPOLAK (inkl. AFZ) werden durch eigene Tarifbeschäftigte gesichert.
Vor dem Hintergrund der steigenden Bedrohungslage ist es mehr als wichtig, die Sicherung der eigenen Einrichtungen selbst sicherzustellen. Wir benötigen dazu genügend Haushaltsmittel für das dazu notwendige Personal, ca. 350 Stellen für Tarifbeschäftigte.
Wir müssen auch in Zukunft in der Lage sein unsere Liegenschaften mit eigenem Personal gegen Sabotage und andere äußere Einwirkungen zu sichern.
Nicht umsonst ist der Schutz diverser Ministerien und Einrichtungen des Bundes in der Hand der Bundespolizei. Das muss so sein und das ist auch gut so und so ist es auch bei unseren eigenen Liegenschaften. Wenn unsere Liegenschaften nicht mehr ausreichend gesichert sind, dann ist auch der Schutz der Bundesorgane durchaus gefährdet.