Spitzengespräch zu brennenden Themen in der Bundespolizei mit Präsident Dr. Romann
An dem Gespräch der beiden Vorsitzenden Ernst G. Walter und Hans-Joachim Zastrow vom 03. September 2013 mit dem Präsidenten Dr. Dieter Romann nahmen von Seiten der Leitung auch Vizepräsident Dr. Franz Palm sowie die Abteilungsleiterin 7, Frau Direktorin Ulrike Meuser, teil.
DPolG-PEK
Nachdem die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ihre Mindestanforderungen an ein schlüssiges Personalentwicklungskonzept der Bundespolizei im Juli des Jahres mit einem Beschluss des erweiterten Bundeshauptvorstandes gefestigt hat, wurden die Inhalte nun mit der Leitung des Bundespolizeipräsidiums diskutiert.
Dabei stand auch die Frage im Raum, welche Hürden das DPolG-Modell eines neu strukturierten Laufbahnverlaufsmodells auf Gesetzes- oder Verordnungsebene zu nehmen hat.
Da ist es aus Sicht der DPolG gut, dass einzelne Bestandteile der Gewerkschaftsinitiative bereits auf heutiger Gesetzes- und Verordnungsbasis umsetzbar sind. „Insbesondere ein Laufbahnwechsel als Ausnahme für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte gemäß § 27 Bundeslaufbahnverordnung lässt sich sofort umsetzen, er muss nur gewollt und wie in anderen Geschäftsbereichen konsequent angewandt werden", so der Vorsitzende Walter.
Nachdem sich bereits zuvor der Abteilungsleiter B im Bundesinnenministerium Hammerl in verschiedenen Gesprächen für eine Anwendung des § 27 BLV in der Bundespolizei ausgesprochen hatte, stand auch Präsident Dr. Romann diesem Gedanken grundsätzlich positiv gegenüber, sagte deshalb eine zeitnahe intensive Prüfung einer künftigen Anwendung des § 27 BLV für den Bereich der Bundespolizei zu und wies in diesem Zusammenhang zurecht auf die Abhängigkeit zu Planstellen hin.
Dabei waren sich die Gesprächsteilnehmer darüber einig, dass bei breiterer Anwendung verkürzter Aufstiegsverfahren natürlich auch zusätzliche Planstellen durch die Bundesregierung im gehobenen und höheren Dienst gefordert werden müssen. Die DPolG-Vorsitzenden sagten dem Präsidenten dabei ihre volle Unterstützung zu. "Wir werden unsere Forderung, den gehobenen Dienst schnellstmöglich auf 50 Prozent auszuweiten und den Anteil im höheren Dienst von ein auf zwei Prozent zu erhöhen, weiterhin konsequent durch entsprechende Vorsprachen im politischen Raum voran treiben.", so der Gewerkschaftschef.
Walter bekräftigte nochmals, dass die DPolG mit ihren Vorstellungen für zukünftige Laufbahnentwicklungen innovative Wege gehen will. „Wir setzen nicht auf die alten Methoden wie zeitlich befristete Attraktivitätsprogramme, weil diese nur kurzfristige Erfolge bringen, aber langfristig keine Lösung der vorhandenen Probleme darstellen.
Wir setzen auf nachhaltige, strukturelle Veränderungen in der Laufbahnentwicklung. Neben einer angepassten Mischung von mittlerer Dienst, Studienausbildung und Regelaufstieg für den gehobenen und höheren Dienst wollen wir neue, den tatsächlichen Bedürfnissen angepasste Qualifizierungswege zum Laufbahnwechsel realisieren. Es ist nicht einzusehen, dass leistungsstarke Kolleginnen und Kollegen, die vor und nach dem Laufbahnwechsel die gleichen Aufgaben und Entscheidungsbreiten wahrnehmen, unverhältnismäßig hohe Hürden nehmen müssen", so Walter.
"Nur mit einer stärkeren Durchlässigkeit der Laufbahnen werden wir es langfristig schaffen, dauerhafte Motivation, attraktive Beförderungsmöglichkeiten und echte Personalentwicklung in der Bundespolizei zu verwirklichen."
In diesem Zusammenhang verwiesen die DPolG-Vertreter beispielhaft auf das "Modulare Qualifizierungssystem" bei der Bayerischen Polizei, welches in der Bayerischen Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (FachV-Pol/VS) verankert ist.
Die Möglichkeit, solche Qualifizierungen dann auch noch teilweise über ein dienstliches e-learning-System zu erwerben, sofern hierfür in der Bundespolizei endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, würde helfen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich auch bei der Aufstiegsausbildung mit Leben zu erfüllen.
Neue Vorschrift für Dienst zu wechselnden Zeiten
Ein breiter und zum Teil auch kontroverser Meinungsaustausch erfolgte zu den neuen Reglungen zum Ausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten. Themen waren insbesondere die Anrechnung von Pausen und die proportionale Anwendung von Voraussetzungen bei Teilzeitbeschäftigung. „Die neuen Regelungen bedeuten für die Beschäftigten grundsätzlich vor allem eine finanzielle Besserstellung bei der Erschwerniszulage. Wir haben auf Initiative der DPolG erreicht, dass der Dienst zur Nachtzeit deutlich besser ausgeglichen wird und wir haben erreicht, dass ganze Beschäftigungsgruppen zusätzlich in den Ausgleich einbezogen wurden.
Das ist ein Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen, der nicht klein geredet werden darf", so der 2. Vorsitzende, Hans-Joachim Zastrow.
Die zusätzliche Investition der Bundespolizei zum Ausgleich von Dienst zu wechselnden Zeiten beträgt rund 13 Millionen Euro.
Konkret sprach Zastrow aber notwendige Korrekturen bei den Mindestanforderungen bei Teilzeitbeschäftigung an. „Teilzeit organisiert sich nun mal anders, als Vollzeit". Die DPolG fordert bei Teilzeitbeschäftigung, dass auch die Dienstpaarbildung proportional reduziert wird.
Deutlich unterschiedliche Auffassungen trafen zum Thema „Anrechnung von Pausen auf die Arbeitszeit" aufeinander. Für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft steht fest, dass die formgebundenen Voraussetzungen für eine Ruhepause nach der Arbeitszeitverordnung (AzV) im operativen Schichtdienst nicht einzuhalten sind und es Ruhepausen in diesem eng gefassten Sinne deshalb auch in der Praxis nicht gibt.
„Es geht hier nicht darum, dass hier irgendeiner etwas mehr haben will, sondern dass man den Kolleginnen und Kollegen etwas wegnehmen will, was jahrzehntelang gewährt wurde.
Durch die Streichung der stets aus guten Gründen gewährten und bezahlten Arbeitsunterbrechung soll vielen Beschäftigten auf diesem Weg schlicht weg unbezahlt die Arbeitszeit verlängert werden.
Dagegen werden wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen, denn es gibt keinen vernünftigen Grund, die seit Jahrzehnten bewährte Praxis zu verändern", bekräftigte der Gewerkschaftsvorsitzende seine Position.
Fortbildung ist ein Problem
In dem gut zweistündigem Gespräch war auch die angespannte und sich weiter zuspitzende Situation in der Fortbildung ein wichtiges Thema. Übereinstimmung bestand in der Frage der Notwendigkeit einer umfassenden und hochwertigen Fortbildung. Anerkannt wurde seitens des Bundespolizeipräsidiums auch die Abnahme der Fortbildungsmöglichkeiten durch die erhöhten Einstellungszahlen.
Der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft stellte hierzu mit klaren Worten fest, dass an der Basis inzwischen ein eklatanter Mangel an Fortbildung bestünde. Die Situation ließe es zu, über die Gestaltung der durch die Reformen immer stärker zentralisierten Fortbildung völlig neu nachzudenken und ggf. zu alten, besseren Strukturen zurückzukehren, indem die Masse der Fortbildung stärker regionalisiert wird.
Sanitärkonzept nimmt Fahrt auf
Positive Signale gab die Leitung des Bundespolizeipräsidiums zur Umsetzung des Sanitärkonzeptes. Die Forderung der DPolG, noch in diesem Jahr zumindest einen Prototypen des Toilettenkraftwagens für die Bundespolizei zu beschaffen, konnte Präsident Dieter Romann zwar nicht zusagen, unterstrich jedoch die Wichtigkeit der Beschaffung und maß dem auch hohe Priorität zu. Auch Vizepräsident Franz Palm ließ keinen Zweifel daran, dass dem Thema besondere Priorität eingeräumt werden muss und verwies auf Dezember 2013, wo Festlegungen für die Beschaffung in 2014 getroffen würden.
Schere zwischen Dienstposten und Personal schließen
Die Gesprächspartner waren sich abschließend einig darüber, dass es im nächsten Jahr endlich gelingen muss, die Schere zwischen Dienstposten und Personal weitgehend zu schließen. „Das Verhältnis der Dienstposten zu dem vorhandenen Personal verschlechtert sich durch immer neue Fremdverwendungen, für die keine Planstellen in der Bundespolizei vorhanden sind. Die neue Bundesregierung wird alle Anstrengungen dazu unternehmen müssen, der ständig zunehmenden Arbeitsverdichtung, die letztendlich auch zu Überlastung und Krankheit in der Bundespolizei führt, durch zusätzliche Planstellen, also mehr Menschen, entgegenzuwirken", mahnt der Vorsitzende der Ernst G. Walter.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird sich deshalb unmittelbar nach der Konstituierung des neuen Bundestages bei den Innen-. und Haushaltspolitikern dafür einsetzen, dass Bundespolizeipräsidium und BMI bei der Beschaffung zusätzlicher Haushaltmittel für die Bundespolizei auch die notwendige Unterstützung aus dem parlamentarischen Raum erhalten.