01. September 2023

Stationäre Grenzkontrollen in Bayern sind weder „Show“ noch eine Bühnenveranstaltung!

Seit der im Herbst 2015 bei der europäischen Union angemeldeten, stationären Grenzkontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze ist die Bundespolizei, abweichend zu anderen Schengen-Binnengrenzen, „de jure“ eine Grenzbehörde. 

Warum ist das für die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen an der Grenze von entscheidender Bedeutung?

Nur eine zuständige Grenzbehörde darf grenzpolizeiliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) treffen. Zu solchen grenzpolizeilichen Maßnahmen zählen u. a. die Zurückweisung und die Zurückschiebung. Die Entscheidung, ob eine Person an der Grenzübergangsstelle zurückgewiesen wird, obliegt nach sorgfältiger Einzelfallprüfung der Grenzbehörde, also der Bundespolizei. An der bayerisch-österreichischen Grenze hat die Bundespolizei im Jahr 2022 in ca. 14.500 Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

„Die Behauptung, die Grenzkontrollen in Bayern seien nur Show oder eine schöne Bühnenveranstaltung, ist ein Schlag ins Gesicht meiner Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren einen hochprofessionellen Dienst zum Wohle der Menschen in diesem Land an dieser Grenze leisten.“, empört sich der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz „Wer immer noch nicht verstanden hat, dass die Bundespolizei nur dann effizienten Grenzschutz betreiben kann, wenn auch die notwendigen, rechtlichen Voraussetzungen für grenzpolizeiliche Maßnahmen vorhanden sind, belegt in erschreckender Art und Weise seine fachliche Unkenntnis.“, so Teggatz weiter.

Hintergrund dieser Empörung ist ein Interview des Nachrichtensenders ntv mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bezirk Bundespolizei/Zoll, Andreas Roßkopf. (https://www.n-tv.de/24364089)

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft steht weiterhin zur Forderung nach stationären Grenzkontrollen an den Schwerpunktgrenzen. 

Wenn Politik unsere Grenzen ernsthaft schützen möchte, braucht die Bundespolizei auch die Befugnis an der Grenze zurückweisen zu dürfen. Verweigert Politik diese Möglichkeit, fehlt es an dieser Ernsthaftigkeit und die Situation in den Ländern und Kommunen wird sich weiter zuspitzen. „Als Show oder schöne Bühnenveranstaltung würde ich eher den Umstand beschreiben, dass tausende Kolleginnen und Kollegen zur Unterstützung an die Grenzen geschickt werden, ohne die notwendigen grenzpolizeilichen Maßnahmen treffen zu dürfen.“, so der Gewerkschaftschef.

Um als „uniformiertes Empfangskomitee“ im Einsatz an der Grenze zu verkommen, sind die Kolleginnen und Kollegen und deren Professionalität schlichtweg zu wertvoll.

 

 

 

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