Tarifbeschäftigte – Anrechnung von Reisezeiten auf die Dienstzeiten
DPolG Bundespolizeigewerkschaft – Ein Schritt in die richtige Richtung!
Bisher haben Tarifbeschäftigte Reisezeiten als Dienstzeiten zu einem Viertel nur angerechnet bekommen, wenn die Reisezeiten im Monat über 15 Stunden außerhalb der regelmäßig, durchschnittlichen oder dienstplanmäßigen Arbeitszeiten lagen.
Ab 1. März 2021 finden die neuen Regelungen für die Beamtinnen und Beamten auch auf die Tarifbeschäftigten Anwendung. Danach ist bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen ab dem 1. März 2021 ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten zu gewähren. Dies gilt auch für Reisezeiten an Sonnabenden, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen.
Damit fand ein langjähriger Antrag der DPolG Bundespolizeigewerkschaft endlich Berücksichtigung. Aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, aber gerade in Bezug auf Dienstreisen an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen zu wenig, so der Bundestarifbeauftragte der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Peter Poysel.
Quelle: BMI Rdschr. D5-31006/8#1 vom 19. Februar 2021, haben wir am 19.02.2021 versendet.