08. Januar 2018

Tarifbeschäftigte, Rückforderung zu viel gezahlten Entgeltes, Geltendmachung des Wegfalls der Bereicherung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Arbeitgeber kann zu viel gezahltes Entgelt rückwirkend für 6 Monate zurückfordern. Nach § 37 TVöD verfallen gegenseitige Ansprüche, wenn diese nicht innerhalb von 6 Monaten schriftlich geltend gemacht wurden. Die Rückforderungen des Arbeitgebers können durchaus gerechtfertigt sein, dennoch können Tarifbeschäftigte den „Wegfall der Bereicherung“ geltend machen. Sinngemäß geht es dabei darum, dass die
Tarifbeschäftigten im Glauben daran, dass sie das Entgelt zu Recht erhalten haben, Dieses ausgegeben haben und dadurch nicht mehr „bereichert“ sind.

In welchen Fällen dies anzunehmen wäre, hat das BMI in einem Rundschreiben vom 27.07.2006 genauer erläutert.
Gemeinsames Ministerialblatt, Nr. 46, 57. Jahrgang, 31.08.2006, ISSN 0939-4729, GMBI 2006, S. 903Rückforderung zuviel gezahlten Entgelts bei TarifbeschäftigtenHier: Wegfall der Bereicherung, - RdSchr. d. BMI v. 27.7.2006 – D II 2 – 220 210 2/0 –
„Zuviel gezahltes Entgelt ist – unbeschadet von § 37 TVöD – grundsätzlich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verpflichtung zur Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzufordern.“ …

„Bei geringen Überzahlungen des laufenden Arbeitsentgelts spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Überzahlte Entgelt für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht wird. Wird von der/ dem Beschäftigten gegen einen Rückforderungsanspruch der Wegfall der Bereicherung eingewendet, kann dieser daher ohne nähere Prüfung unterstellt werden, wenn das im jeweiligen Monat zu viel gezahlte Entgelt 10 v.H. des insgesamt zustehenden Betrages, höchstens aber 150 Euro, nicht übersteigt. Dies gilt nicht, sofern die Voraussetzungen des § 818 Abs. 4 BGB oder des § 819 BGB vorliegen.“

Quelle BMI Rundschreiben vom 27.07.2006.

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