Tarifeinigung 2018
Tarifverhandlungen 2018 - Bund und Kommunen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Rundschreiben vom 23.04.2018 gibt das BMI die Tarifeinigung zu den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen 2018 bekannt.
Die beteiligten Verhandlungsparteien haben eine Erklärungsfrist zur Annahme der Tarifeinigung bis 15. Juni 2018 vereinbart. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Datum die Verhandlungsparteien die Annahme der Tarifeinigung noch ablehnen können.
Derzeitig laufen die Redaktionsverhandlungen, in denen die Änderungen in den Tarifverträgen erarbeitet werden. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen ergeht, noch ein BMI Einführungsrundschreiben. Die Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte werden erst nach Ablauf der o. g. Erklärungsfrist bekanntgegeben.
Die Laufzeit der Tarifeinigung beginnt am 01. März 2018. Als Mindestlaufzeit wurde der 31. August 2020 vereinbart. In diesem Zeitraum werden die Entgelte dreimal angehoben.
Die erste Entgelterhöhung erfolgt rückwirkend zum 01. März 2018.
Die zweite Entgelterhöhung zum 01. April 2019. Dadurch erhalten die meisten Tarifbeschäftigten nach 14 Monaten eine Entgeltsteigerung von über 6 Prozent und mindestens 200 Euro. Dies ist abhängig von den Entgeltgruppen und den Stufen in denen sich die Tarifbeschäftigten befinden. Die letzte Erhöhung erfolgt zum 01. März 2020.
Mit kollegialen Grüßen
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Bundestarifbeauftragter
Auszug aus dem BMI-Rundschreiben:
In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Vereinbarung gilt für eine Mindestlaufzeit von 30 Monaten, vom 1. März 2018 bis zum 31. August 2020. Die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Erklärungsfrist läuft bis zum 15. Juni 2018.
Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte können erst nach Ablauf der o. g. Erklärungsfrist bekanntgegeben werden. Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses sind:
Entgelttabelle zum TVöD
Die Entgelttabelle zum TVöD wurde grundlegend überarbeitet. Durch die strukturellen Änderungen der Tabellenentgelte wird die Attraktivität für Berufsanfänger und in den Bereichen gesteigert, in denen die Personalgewinnung schwierig ist. Zudem wurde die Entgelttabelle systematischer, sowohl hinsichtlich der vertikalen Abstände zwischen den Entgeltgruppen als auch hinsichtlich der horizontalen Abstände zwischen den Stufen. Wegen dieser strukturellen Verbesserungen wurden alle Tabellenwerte individuell verändert. Über die Gesamtlaufzeit ergibt sich für alle Beschäftigten eine Entgelterhöhung von mindestens 6,8%. Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten zudem mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.
Folgeänderungen bei dynamischen Entgeltbestandteilen
Für die Dynamisierung
● der Entgelttabellen des TVöD - BT-V und des KraftfahrerTV Bund,
● der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü,
● der individuellen Zwischenstufen sowie
● von Zulagen und Zuschlägen gemäß Teil B Ziffer 2 der Tarifeinigung
gelten folgende Vomhundertsätze:
● ab 1. März 2018 3,19 Prozent,
● ab 1. April 2019 weitere 3,09 Prozent und
● ab 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent.
Für die Dynamisierung der individuellen Endstufen wird auf die prozentuale Erhöhung der höchsten Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe abgestellt.
Die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten steigen
● ab 1. März 2018 um 50 Euro monatlich und
● ab 1. März 2019 um weitere 50 Euro monatlich.
Verlängerung von Tarifregelungen
Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil wird bis zum 31. Oktober 2020, die Regelungen zur Altersteilzeit gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (sog. TV FALTER) werden bis zum 31. August 2020 verlängert.
Einführung einer neuen Entgeltgruppe
Schließlich wurde für den Bereich des Bundes zum 1. März 2018 die Einführung einer Entgeltgruppe 9c vereinbart. Hierfür müssen in der Entgeltordnung Bund noch neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte eingeführt werden, deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt. Näheres hierzu wird in den Redaktionsverhandlungen festgelegt.
Quelle: BMI Rundschreiben D5-31002/51#9 vom 23.04.2018 über die Tarifeinigung 2018