28. Juni 2012

Tarifergebnis 2012: Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassung 2012/2013 - Abschlagszahlungen ab August



Voraussichtlich im Monat August 2012 werden erstmalig die durch den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 erhöhten Bezüge zur Auszahlung kommen. Nachdem der Bundestag den Entwurf am 28. Juni 2012 in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen hat, ist von der Bundesregierung eine entsprechende Auszahlungsverfügung erlassen worden, auch wenn das Gesetz noch nicht endgültig verabschiedet und im Gesetzblatt verkündet ist.

Mit dem Gesetzentwurf wird zeit- und inhaltsgleich das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund und in den Kommunen vom 31. März 2012 auf den Bereich der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Konkret ist eine lineare Anhebung der Bezüge zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent, zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent sowie zum 1. August 2013 um weitere 1,2 Prozent vorgesehen. Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 1. März 2012 um 50 € und zum 1. August 2013 um 40 € vorgesehen.

Der dbb hatte bei einem Beteiligungsgespräch Anfang Mai begrüßt, dass alle Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes durch die Linearanpassungen an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse beteiligt werden. Durch die Anhebung der Anwärterbezüge werde außerdem der Bedeutung der Nachwuchsgewinnung Rechnung getragen und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gestärkt.

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