Telearbeit jetzt auch für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei - Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit geändert
Das Bundesministerium des Innern hat mit Erlass vom 15. Februar 2013, Az.: B1 – 30105/2#1, die Gewährung von Telearbeit auf die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ausgeweitet und die Entscheidungsbefugnis hierüber auf das Bundespolizeipräsidium delegiert. Die Dienstvereinbarung zur Regelung der alternierenden Telearbeit in der Bundespolizei wurde entsprechend geändert und der Erlass vom 9. Mai 2008, AZ.: B1 – 630 215-3/2 aufgehoben.
Für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Hin zu mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeiten, um allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei so die Möglichkeit zu geben, familiäre und berufliche Anforderungen besser in Einklang bringen zu können.
Damit wird nun auch bei der Bundespolizei den Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes entsprochen. Den Grad der Verbesserung für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen misst die DPolG jedoch ausschließlich an der praktischen Anwendung der Telearbeit in den einzelnen Dienststellen.
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