09. Dezember 2012

Thema: Dienstbekleidung der Fluggastkontrollkräfte - Der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter und der ehemalige Chef der dbb tarifunion Frank Stöhr bei der Bundestarifkommission

DPolG erreicht Flexibilisierung beim Bekleidungstausch

Austausch defekter Bekleidungsstücke auch mit Leihbeleg möglich!



Zu Recht beschweren sich immer mehr Fluggastkontrollkräfte der Bundespolizei über die unhaltbaren Bedingungen beim Tausch verschlissener oder defekter Dienstbekleidung. Jetzt hat sich die DPolG-Bundespolizeigewerkschaft eingemischt!

Auf Direktionsebene gibt es für die Betroffenen völlig unterschiedliche Regelungen beim Tausch der Dienstkleidung. In einigen Direktionen darf nur einmal im Quartal getauscht werden, in anderen wird Bekleidungsersatz erst zur Verfügung gestellt, wenn zuvor die defekte bzw. verschlissene Bekleidung abgegeben wurde.

Nun haben unsere Kollegen im Bezirkspersonalrat die verschiedenen Problemstellungen mit den Verantwortlichen im Bundespolizeipräsidium erörtert. Dabei wurde der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft zugesichert, dass der Tausch verschlissener oder defekter Dienstbekleidung auch ohne vorheriges Einschicken der Bekleidungsstücke ermöglicht werden soll.

Dies gelte insbesondere dann, wenn es sich um Bekleidungsstücke handelt, von denen die Kolleginnen und Kollegen nur je ein oder zwei Exemplare im Bestand haben. Der Tausch soll dann unbürokratisch über Leihbeleg erfolgen.

"Wir stehen für praxisorientierte, schnelle und unkomplizierte Lösungen im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen", so der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter, der die berechtigten Klagen der Fluggastkontrollkräfte aus der eigenen Dienststelle am Flughafen Düsseldorf nur zu gut kennt. "Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass die im Schichtdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen teilweise über Wochen ohne anständige Dienstbekleidung ihren Dienst verrichten müssen, nur weil man ihnen nicht traut, dass sie ihre Bekleidung letztlich auch ordnungsgemäß zurück geben. Diese von Misstrauen geprägte Verfahrensweise ist einfach unerträglich und gehört sofort abgeschafft."

Bereits seit April 2011 soll die Ersatzbeschaffung der Bekleidung der Fluggastkontrollkräfte über das zentrale Versorgungslager der Bundespolizei erfolgen. Beschäftigte sollen demnach ihre Bekleidung portofrei über die Dienststelle zum Versorgungslager schicken und in überschaubarer Zeit ihre neue Bekleidung individuell über ihre Dienststelle erhalten. Sammellisten zum Tausch der Bekleidung sind dann nicht mehr erforderlich. Nach Auffassung der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft muss künftig geregelt werden, dass alle betroffenen Fluggastkontrollkräfte ihre angeforderte Bekleidung im persönlichen Versand erhalten und erst nach Erhalt der Ware ihre Altbekleidung zurücksenden müssen.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hofft nach ihren aktuellen Bemühungen und Initiativanfragen bei verschiedenen Stellen, dass der Bekleidungstausch nun schnellstens im Sinne aller Fluggastkontrollkräfte optimiert wird.

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