14. Januar 2020

TV Entgeltordnung Bund Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 9. September 2019

TV Entgeltordnung Bund
Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 9. September 2019
BMI Rundschreiben vom 13. Januar 2020

Im Rahmen von Tarifpflegegesprächen wurden am 9. September 2019 zwischen BMI und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion verein-bart, den TV Entgeltordnung Bund in verschiedenen Regelungen anzupassen.

Unter anderem gab es hierbei auch Änderungen im Teil VI „Besondere Tätigkeits-merkmale im Bereich des BMI / BPOL.

Ergeben sich aufgrund dieses Änderungstarifvertrags höhere Entgeltgruppen, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich aufgrund dieses Änderungstarifvertrags nach § 12 (Bund) TVöD ergibt. Der Antrag kann nur bis zum 30. September 2020 gestellt werden (Ausschlussfrist), und wirkt auf das Datum des Inkrafttretens dieses Änderungstarifvertrags zurück.

Laut dem Rundschreiben ist der Änderungstarifvertrag Nr. 7 für die Änderungen im Teil VI, TV Entgeltordnung Bund zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.

Ruht das Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2019, beginnt die zwölfmonatige Frist mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit; der Antrag wirkt auf das jeweilige Datum des Inkrafttretens dieses Änderungstarifvertrags zurück.

Quelle: www.bmi.bund.de und BMI Rundschreiben, AZ: D5-31003/2#4 vom 13. Januar 2020

20200113 BMI RdSchr_vom_13.0 2.2020_Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 9.9.2019 zum TV Entgeltordnung Bund Teil VI

Euer
Bundestarifbeauftragter
Peter Poysel

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