Tarifvertrag Öffentlicher Dienst Bund
TVöD – Umsetzung: Kein Verfall von Überstunden & Urlaub, solange keine Zeitwertkonten eingerichtet sind!
Einführung eines Wert- und Zeitguthabenkontos gelingt auch die Umsetzung in der Realität?
Es kann nicht sein, dass etwa Überstunden oder Urlaub verfallen, nur, weil der Bund seinen Aufgaben nicht nachkommt!
Zum 1. April 2025 ist der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten. Er beinhaltet unter anderem eine lineare Entgelterhöhung, einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Jahr 2027 sowie die Einführung eines Wert- und Zeitguthabenkontos. Letzteres ist so zumindest in der Theorie vorgesehen. Doch gelingt auch die Umsetzung in der Realität?
Aktuell ist es nämlich so, dass der Verwaltungsaufwand für die Organisation dieser Konten offenbar als so umfangreich eingeschätzt wird, dass es noch einige Zeit dauern wird. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Bundespolizei hat das Bundesinnenministerium aufgefordert, die Einrichtung der Konten zeitlich voranzutreiben. Denn es kann nicht sein, dass etwa Überstunden oder Urlaub verfallen, nur, weil der Bund seinen Aufgaben nicht nachkommt und keine Zeitwertkonten eingerichtet sind.
Um zu verhindern, dass die Tarifangestellten bis zur vollständigen Umsetzung Nachteile erleiden, haben wir angeregt, bereits jetzt sicherzustellen, dass Zeitguthaben aus Gleitzeit, Überstunden oder nicht genommenem Erholungsurlaub, nicht verfallen dürfen. Die Einrichtung eines vorläufigen Depots zur Erfassung dieser Zeitanteile wäre sowohl im Interesse der Tarifbeschäftigten als auch der Dienststelle. Der erforderliche Verwaltungsaufwand dürfte überschaubar sein; im Bedarfsfall könnte eine einfache elektronische Erfassung durch die jeweiligen Dienststellen ausreichen.
