04. August 2023

Übertragung von Stundensalden nach dem Laufbahnlehrgang und dem Studium

Mit Erlass vom 14. Juli 2023 legt das BMI für den Übertrag von Stundensalden beim Wechsel des Beamtenverhältnisses von Widerruf auf Probe fest, dass dies nach der Rechtsauffassung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unzulässig ist, da das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes nach § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 Bundesbeamtengesetz mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung (Realakt) endet. Damit enden auch alle Rechte und Pflichten aus diesem Beamtenverhältnis.

Mit Erlass vom 14. Juli 2023 legt das BMI für den Übertrag von Stundensalden beim Wechsel des Beamtenverhältnisses von Widerruf auf Probe fest, dass dies nach der Rechtsauffassung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unzulässig ist, da das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes nach § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 Bundesbeamtengesetz mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung (Realakt) endet. Damit enden auch alle Rechte und Pflichten aus diesem Beamtenverhältnis.

Das heißt verkürzt gesagt, nach bestandener Laufbahnprüfung ist man erst einmal kein Beamter mehr. Man ist erst dann wieder Beamter, wenn man die neue Urkunde unterschrieben in der Hand hält. In der Regel ist dies eine sogenannte „juristische“ Sekunde. Bedeutet in Bezug auf den Erlass, dass insbesondere negative und positive Stundensalden auf Null gesetzt werden.

Diese Klarstellung führt nun in vielen Fällen zu Irritationen im Umgang mit Minus- und Plusstunden aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.

Wir möchten an dieser Stelle für Aufklärung sorgen.

1.     Wer den Beamtenstatus in das Beamtenverhältnis „auf Probe“ wechselt, fängt in der neuen Dienststelle mit einem ausgeglichenen Stundenkonto an. Sowohl Minusstunden als auch Plusstunden werden auf „Null“ gesetzt. In der Vergangenheit mussten Minusstunden in der neuen Dienststelle nachgearbeitet werden. Wer bereits ins Beamtenverhältnis auf Probe gewechselt ist und Stunden „nacharbeiten“ musste, sollte einen Antrag stellen, diese Stunden wieder zurückzuerhalten, falls die Behörde diese nicht bereits von Amts wegen gutgeschrieben hat.

Download Antrag Variante 1

2.     Ist man bereits in einem Beamtenverhältnis auf Probe und man hatte einen positiven Stundensaldo, dann ist hierüber noch keine endgültige Aussage möglich, da das BMI noch in er Klärung ist. Ein Antrag auf Übernahme der Positivstunden kann evtl. Ansprüche absichern.

Download Antrag Variante 2

3.     Wer sich noch im Beamtenverhältnis auf Widerruf befindet, muss zukünftig darauf achten, dass das Arbeitszeitkonto vor der Beendigung der Ausbildung oder des Studiums ausgeglichen ist.

 

Die Anträge für die Variante 1 und 2 gehen jeweils an die vorgesetzte BPOLD. Die BPOLD kann per DropDown ausgewählt werden.

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