Stundenabrechnungen bei Einsätzen!!!
Vertrauensvorschuss auf schäbige Art und Weise verspielt!
Wenn unsere Kolleginnen und Kollegen in Einsätze aufbrechen, dann vertrauen sie auf einen angemessenen Freizeitausgleich! Hier steht insbesondere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Verantwortung.
Dieses Vertrauen wird immer wieder auf schäbige Art und Weise missbraucht. Wer eine Leistung einfordert, der muss auch entsprechend „bezahlen“. Es kann nicht sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen immer wieder ihrem Freizeitausgleich hinterherrennen müssen.
- Motivierend ist das definitiv nicht!
- Anerkennung ist das nicht!
- Wertschätzung ist das nicht!
- Vertrauensfördernd ist das nicht!
Bereits im April 2021 berichteten wir, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung zur 1:1 Vergütung der Einsatzzeiten bei G7 Gipfel und Bilderberg-Konferenz getroffen hat. Im Ergebnis hat das BVerwG festgestellt, dass die von der Behörde angeordneten Ruhezeiten nicht als solche zu werten sind und deshalb als Bereitschaftszeit zu vergüten sind.
Mit Verfügung vom 19. August 2021 (Az. 82-110101-0028-3/2019) versucht das Bundespolizeipräsidium nunmehr das Urteil des BVerWG umzusetzen. 6 Jahre nach dem Einsatz!!!!!
Das Bundespolizeipräsidium kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Anträge gestellt haben oder denen rechtskräftige Bescheide vorliegen, kein rechtlicher Anspruch auf Freizeitausgleich nach Maßgabe des BVerwG zusteht.
Das erzeugt zu Recht bei den Betroffenen und auch bei uns, nur eins, nämlich absolutes Unverständnis. Was ist das für ein Führungsstil? Erzeugt man damit Motivation für zukünftige Einsätze? Was bleiben wird, ist die Tatsache, dass wohl in Zukunft nach einer Einsatzlage eine Klagewelle – und das zu Recht – über die Bundespolizei hereinbricht.
Wir haben heute, am 30. Oktober 2021 den Bundesinnenminister Horst Seehofer erneut angeschrieben und um Klärung des Sachverhaltes zu Gunsten aller eingesetzten Kolleginnen und Kollegen gebeten.
Leider sieht sich das Bundespolizeipräsidium außer Stande, ohne ministerielle Entscheidung, wenigstens denjenigen Beamtinnen und Beamten den zustehenden Freizeitausgleich zu gewähren, die damals einen Antrag gestellt hatten.
Wir bleiben auch bei unserer schon lange gestellten Forderung!!!
Wir benötigen dringend eine Arbeitszeitverordnung (AZV) Bundespolizei, denn nur damit können wir tatsächlich Einsatzlagen vernünftig vergüten und bewältigen.