Wahlverschiebung rückt in greifbare Nähe! Politik unterstützt Kampagne von DPolG und BdK
Das BMI arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, der die gesetzliche Regelung beinhaltet, dass gewählte Personalvertretungen auch nach Ablauf der gesetzlichen Amtszeit mit einem Übergangsmandat weiter handlungsfähig bleiben. Inhalt dieser Kabinettsvorlage, die am Mittwoch, 1. April 2020 mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften besprochen wurde, sind Änderungen in der Wahlordnung des BPersVG und dem BPersVG selbst.
Mit Inkrafttreten dieser Änderungen soll es möglich gemacht werden, dass ein Wahlvorstand, gerade in solchen Krisenzeiten, neben der Anordnung von Briefwahlen auch den Termin der Stimmabgabe verschieben kann.
Das Gesetzgebungsverfahren wird in diesen Tagen auf den Weg gebracht und unter anderem auch vom DBB unterstützt. Die Änderungen des BPersVG und der Wahlordnung und damit eine Verschiebung der Personalratswahlen in der Bundespolizei wurden in der letzten Woche in einer gemeinsamen Kampagne der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und des BDK bereits gefordert.
Einen ausführlichen Bericht über die Beteiligungsgespräche mit dem BMI vom
1. April 2020 findet ihr unter folgendem Link: