04. Juli 2014

Weiter Ärger mit e-plan und Pausenanrechnung: Keine Fürsorge des Dienstherrn bei Ausfall wegen Krankheit

“Wo bleibt die Fürsorge des Dienstherrn bei Ausfall wegen Krankheit?”
Nachdem wir im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem im BMI zuständigen Abteilungsleiter B erfolgreich den unverschämten Versuch abgewehrt haben, ab 01.01.2014 sämtliche Pausenzeiten im operativen Dienst von der geleisteten Arbeitszeit abzuziehen, obwohl jedem logisch denkenden Menschen klar ist, dass man im operativen Polizeidienst keine planbaren Ruhepausen hat, folgt nun seitens der Behörde ein weiterer Anschlag auf die Freizeit der Kolleginnen und Kollegen.
Wehe dem, der sich erlaubt, als Schichtdienstleistender krank zu werden, denn er muss künftig für jeden Tag Krankheit mindestens eine halbe Stunde nacharbeiten.
Wieso? Weil die im Dienstplan pro Schicht eingeplante Pause unter Bereithalten bei Krankheit nachträglich vom Stundenanteil im Dienstplan abgezogen wird.
Und diesen Stundenabzug gibt’s selbstverständlich vollautomatisch per e-plan, weil man das System seitens BPOLP so gefüttert hat.
Nun könnte man sagen: Logisch, denn während der Krankheit kann man ja keine Pause unter Bereithaltung machen und deshalb kann die auch nicht gutgeschrieben werden.
Man kann aber auch sagen: Unlogisch, denn während der Krankheit kann man auch nicht Arbeiten und man bekommt trotzdem die Arbeitsstunden gut geschrieben.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert das BPOLP deshalb auf, die Pausen unter Bereithalten, die wohlgemerkt keine Ruhepausen im Sinne der Arbeitszeitverordnung sind, im Rahmen des logischen Ausfallprinzips auch bei Ausfall wegen Krankheit anrechnen zu lassen, damit den erkrankten Kolleginnen und Kollegen durch den Krankheitsausfall keine Nachteile entstehen.
Gleichzeitig appellieren wir an alle Vorgesetzten, die Dienstpläne mit den Personalvertretungen vor Ort so abzustimmen, dass durch Krankheit oder Urlaub keine Minusstunden entstehen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass ein sozialkompetenter Dienststellenleiter es nicht zulassen wird, dass auf seiner Dienststelle Benachteiligungen von erkrankten Mitarbeitern entstehen. Jeder verantwortungsbewusste Vorgesetzte mit starkem Rückgrat wird es daher durch geeignete, pragmatische Maßnahmen schaffen, solche unsozialen Zustände ggf. auch nachträglich zu korrigieren.
 
Lesen Sie auch unseren Beitrag vom 24.06.2014:

Umsetzung der neuen Pausenregelung im ePlan. DPolG: Kein Raubbau an den Überstunden!

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