22. August 2020

Wie bunt ist eigentlich die Bundespolizei?

Am 11. August 2020 trafen sich die 1. Stellv. Bundesvorsitzende Anja Ducklauß–Nitschke und der stellv. Bundesjugendbeauftragte der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Toni Nickel mit den AGL (Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen) der Bundespolizeidirektionen München und Berlin.
Hintergrund dieses Treffens war, sich diesem Thema gewerkschaftlich anzunähern sowie mögliche Probleme der LGBTIQ-Community in der Bundespolizei und mit der Bundespolizei zu erörtern und gemeinsam Lösungsansätze zu finden.
Laut BKA Definition sind Straftaten gegen die Entfaltung der sexuellen Orientierung sowie der geschlechtlichen Identität Hasskriminalitätsdelikte. Diese Straftaten fallen in den Bereich PMK (politisch motivierte Kriminalität) und sind im Jahr 2019 um 177 Fälle auf 599 Fälle gestiegen.
Hierbei werden jedoch nur Straftaten statistisch erfasst, welche zur Anzeige gebracht wurden. In Berlin gibt es für diese Einordnung der Deliktfälle mittlerweile eine eigene Staatsanwaltschaft, welche sich mit Blick auf diese Deliktsfelder spezialisiert hat. Wissenswert ist, dass eine Beleidigung mit derartigem Hintergrund kein Antragsdelikt darstellt, sondern immer von öffentlichem Interesse ausgegangen wird. Natürlich finden diese Straftaten nicht immer im sachlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei statt jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch wir im ersten Angriff mit diesen Deliktfeldern in Berührung kommen.
Es bedarf mehr an Transparenz und Aufklärung.
Und genau dafür gibt es unsere AGL in den Bundespolizeidirektionen. Diese sensibilisieren die Kolleginnen und Kollegen in Vorträgen nicht nur im Umgang mit dem polizeilichen Gegenüber, sondern sorgen auch für Sichtbarkeit von Queeren-Kollegen im sozialen Umfeld und im Arbeitsalltag. Sie vertreten deren Interessen nach innen und nach außen. Eine Freistellung für diese immer größer werdende Aufgabe und Thematik gibt es in der ganzen Bundespolizei aktuell nicht. Jede Anfrage von Kolleginnen und Kollegen oder Schulungen absolvieren sie im Nebenamt, solange das dienstliche Arbeitsaufkommen dies zulässt.
Das Thema LGBTIQ ist derzeitig kein in der Ausbildung behandeltes Themenfeld. Es sollte jedoch ein MUSS sein, damit auch schon die jungen Kolleginnen und Kollegen lernen wie sie mit diesem Thema umgehen können.
Dem Bundespolizeipräsidium wurde bereits Anfang des Jahres eine „Konzeption für die Ansprechperson Queer“ vorgelegt, in welcher aufgeführt ist, wie wichtig die Installation so einer Person ist. Des Weiteren ist es unbedingt notwendig, dass die Ansprechpersonen sich ohne viele bürokratischen Hürden ihrer Arbeit widmen können. Das wichtigste Ziel dieser Konzeption ist das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Kompetenzen im Umgang mit Queeren-Menschen zu stärken.
Die DPolG Bundepolizeigewerkschaft fordert, dass die Konzeption der AGL schnellstmöglich umgesetzt wird. Des Weiteren sollten die Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen von Ihrem Dienst zu 100 % freigestellt werden, um Sich für die Toleranz der Bundespolizei und deren Mitarbeiter stark machen zu können.
Wenn Ihr einkaufen geht, zu DM, Rossmann und andere Shoppingläden achtet mal auf den kleinen Regenbogen, welcher an vielen Eingängen an den Türen befestigt ist! So etwas wäre auch schön in der Bundespolizei zu sehen, denn auch das sehen die Menschen, welche sich mit dieser Thematik beschäftigen und denen es wichtig ist.

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