Zulage für Personenbegleiter Luft (PBL) tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft!
BMI setzt Änderungen zur Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) in Kürze um.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem dbb Beamtenbund und Tarifunion steht fest, dass die im Referentenentwurf zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) mit Stand 27. Mai 2019 in Kürze durch das BMI umgesetzt wird. Ein erneutes Beteiligungsverfahren mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften wird es hierzu nicht geben.
Für die Bundespolizei bedeutet dieses konkret:
- Einführung einer Zulage für Personenbegleiter Luft (PBL) in Höhe von 70,- Euro bei Rückführungen auf innereuropäischen Flügen und 100,- Euro bei Rückführungen auf außereuropäischen Flügen. Diese Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
- Wegfall des §23b (Bordzulage) und damit einhergehend der Wegfall der Kürzung von DUZ um 50%. Diese Regelung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
- Streichung der Einschränkung (Tatbeobachter) im §22 Abs. 2 Nr. 5 b mit der Folge, dass künftig alle Angehörigen einer Beweis- und Festnahmehundertschaft eine monatliche Zulage in Höhe von 188,- Euro erhalten. Diese Regelung soll ebenfalls zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hatte bereits im Februar 2019 in einer umfangreichen Stellungnahme weit mehr Forderungen erhoben. In einem Gespräch mit dem BMI am 29. Mai 2019, an dem der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz für den dbb teilgenommen hat, sagte der Leiter der Dienstrechtsabteilung eine separate Beteiligung der Gewerkschaften zur Erschwerniszulagenverordnung zu. Ein erster Entwurf zur 13. Änderungsverordnung der EZulV sollte zügig auf den Weg gebracht werden.