Zusatzversorgung-VBL Übergangsrecht - Sondierung zu Tarifverhandlungen vereinbart
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Neugestaltung des Übergangsrechts rentenferner Jahrgänge in der Zusatzversorgung-VBL (Betriebsrente) wurde eine
Sondierung zu Tarifverhandlungen für Dezember 2016 vereinbart.
Hintergrund:
Der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 9. März 2016 (Aktenzeichen IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) die Neuregelung der Startgutschriften rentenferner Versicherter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für unwirksam erklärt.
Als rentenfern gelten die Versicherten, die zum Stichtag der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes am 31. Dezember 2001 noch nicht das 55. Le-bensjahr vollendet hatten. Die im Zuge der Systemumstellung für die rentenfernen Versi-cherten vereinbarten Startgutschriften, die die zuvor erworbenen Rentenanwartschaften in das neue Punktemodell überführen, hatte der BGH bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (Aktenzeichen IV ZR 74/06) für unverbindlich erklärt, da die zugrundeliegende Übergangsregelung für bestimmte Personengruppen nicht verfassungsgemäß sei. Insbesondere wurde eine Benachteiligung von Beschäftigten mit langen Ausbildungszeiten festgestellt. Quelle dbb Tarif 12-2016"
Mit kollegialen Grüßen
Peter Poysel
DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Bundestarifbeauftragter
Email: Peter.Poysel@dpolg-bpolg.de