Erhöhte finanzielle Belastung unserer Anwärterinnen und Anwärter während der Corona-Pandemie!
Was sollte ich beachten und wie kann mir geholfen werden?
Liebe Anwärterinnen, liebe Anwärter, liebe Studierende.
Die Corona-Pandemie hat uns nunmehr seit mehr als 18 Monaten fest im Griff. Unterschiedlichste Vorschriften und Verordnungen der Länder haben nicht nur die Ausbildungsorganisation, sondern jeden einzelnen unserer Anwärterinnen und Anwärtern vor ganz besonderen Herausforderungen gestellt. Der Ausfall von Präsenzunterrichten, Kohortenbildung und Homeoffice hatten nicht selten auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung zur Folge. Sei es durch kurzfristige Anmietungen von Unterkünften oder erhöhten Reise- oder Fahrkosten.
Für Euch ergeben sich nunmehr zwei Möglichkeiten:
1. Absetzung über die Einkommensteuererklärung
Der Gesetzgeber hat genau diese Phänomene erkannt und versucht eine finanzielle Entlastung über die Einkommensteuererklärung zu erreichen. So können beispielsweise Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen neben den Fahrtkosten auch Aufwendungen für Übernachtungen sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Darüber hinaus können pro Tag „Homeoffice“ 5 Euro pauschal bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Überschreiten die anzusetzenden Beträge den pauschalen Steuerfreibetrag (wovon auszugehen ist), reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und es kommt zu nicht unerheblichen Erstattungen über die Einkommensteuererklärung.
2. Erstattung der nachgewiesenen (Mehr)kosten durch den Dienstherrn im EINZELFALL
In Einzelfällen (Härtefällen) hat das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat mitgeteilt zu prüfen, ob ausnahmsweise ein Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten gezahlt werden kann. Zuständig für die Bearbeitung eines solchen Antrages ist das Referat 73 im Bundespolizeipräsidium. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft geht momentan davon aus, dass solchen Anträgen nur vereinzelt entsprochen wird. Dennoch möchten wir denjenigen, die diese besonderen Voraussetzungen erfüllen (Härtefälle), einen dementsprechenden (Muster)Antrag an die Hand geben. Dem Musterantrag liegt ein elektronisch unterstütztes Formular bei, welches bereits die dementsprechenden Erstattungsbeträge enthält und als Excel Tabelle auszufüllen ist.
Detailfragen zu diesen beiden Varianten könnt ihr sehr gerne mit unseren Ansprechpartnern vor Ort in Euren Dienststellen erörtern. Gerne helfen wir Euch auch in dieser Angelegenheit.
Eure DPolG Bundespolizeigewerkschaft