06. April 2025

Einkommensrunde 2025

Tarifabschluss öffentlicher Dienst Bund und Kommunen

Gestern und Heute fanden in Potsdam die Tarifverhandlungen auf Grundlage der Schlichtungsempfehlung statt. Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite haben sich geeinigt.

Die  Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite haben sich auf folgendes geeinigt.

Das sind die BIG POINTS

  • Erhöhung gesamt 5,8% bei 27 Monaten Laufzeit (bis 31.März 2027)
    • 01.04.2025 3% mindestens 110€
    • 01.05.2026 weitere 2,8%
  • Auszubildende erhalten 75€ zum 01.04.2025 und 01.05.2026
  • Zusätzlicher freier Tag für alle
    • Ab dem Januar 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten geben
  • Jahressonderzahlung und Umwandlungstage. Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:
    • EG 1 bis 8: von 90% auf 95%
    • EG 9a bis 12: von 80% auf 90%
    • EG 13 bis 15: von 60 auf 75%
    • Es soll die Möglichkeit geben, diese in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
  • Schicht- und Wechselschichtzulagen
    • Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro steigen.
  • Arbeitszeitkonten
    • Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.
    • Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.
    • Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.
  • Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt.

Die Einigung beinhaltet eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027.

VÖ zum Download

VÖ des dbb beamtenbund und tarifunion

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