FAQ

Fragen zur Anwartschaftsversicherung?

Fragen zur Anwartschaftsversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung ist die „Eintrittskarte“ in die private Krankenversicherung bei Wegfall der Heilfürsorge.

Gründe hierfür können sein:

• Entlassung bei Dienstunfähigkeit als Beamte auf Widerruf oder Probe,

• Eintritt in den Ruhestand.

Der DBV-Anwartschaftstarif (AWFH) kann für einen Monatsbeitrag von 1,- Euro als Mitglied der DPolG abgeschlossen werden. Diese Beiträge werden Dir von der DPolG nach Beendigung der Ausbildung zurückerstattet. Damit kostet Dich die Anwartschaft im Zeitraum Deiner Ausbildung oder Deines Studiums NICHTS!

Das besondere an der Kooperation DBV & DPolG: Der Beitrag von 1,- € für die „kleine Anwartschaft“ gilt aktuell ein Leben lang und ist damit im Vergleich konkurrenzlos günstig. Du sparst durch die Preisbindung im Vergleich zu Mitbewerbern viele tausend Euro, da Du keine künftigen Kostenexplosionen aushalten musst. Hier gilt: Lass Dich beraten und vergleiche!

Bei Abschluss in den ersten drei Monaten nach Ausbildungsbeginn erfolgt zudem eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.

Deinen Ansprechpartner findest Du hier!

Deinen Beitrag kannst Du hier berechnen!

Wertgutschein zur Erstattung der Beiträge zur Anwartschaft

Fragen zur Pflegeversicherung Pflegepflichtversicherung?

Fragen zur Pflegeversicherung Pflegepflichtversicherung?

Infos zur Pflegepflichtversicherung:

Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger benötigen bei Dienstbeginn eine Pflegepflichtversicherung, welche gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zusätzlich zur Anwartschaftsversicherung kann die Pflegepflichtversicherung (PVB) und ein Krankenhaustagegeld (KHTE) in Höhe von 10,- Euro abgeschlossen werden. Auch hier findet in den ersten drei Monaten nach Ausbildungsbeginn eine vereinfachte Gesundheitsprüfung statt.

Deinen Ansprechpartner findest Du hier!

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft vermittelt gerne einen Termin unter Tel.: 030 / 44678721.

Neben der Pflegepflichtversicherung empfehlen wir den Abschluss:

• einer Anwartschaftsversicherung,

• einer Dienstunfähigkeitsabsicherung (Polizei DU) - ggf. in Verbindung mit einem Produkt nach dem Altersvermögensgesetz.

Deinen Beitrag kannst Du hier berechnen!

Fragen zur Berufsrechtsschutzversicherung?

Fragen zur Berufsrechtsschutzversicherung?

Wenn Sie Mitglied in der DPolG Bundespolizeigewerkschaft sind, ist ein umfangreicher Rechtsschutz im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Gerade im Polizeiberuf ist rechtliche Absicherung unverzichtbar. Deshalb sorgt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft für ihre Mitglieder für rechtlichen Beistand.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern, ob im aktiven Dienst oder im Ruhestand, in allen Angelegenheiten, die mit der dienstlichen oder früheren beruflichen Tätigkeit sowie der gewerkschaftlichen Tätigkeiten zusammenhängen, Rechtsschutz.

Du benötigst eine Rechtsberatung oder eine anwaltschaftliche Vertretung bei Streitigkeiten, die sich aus dem täglichen Dienst ergeben? Auch kein Problem – Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern natürlich auch Rechtsschutz in Verwaltungsrechts-, Arbeitsrechts-, Zivilrechts- und Sozialgerichtssachen.

Hierzu stehen Ihnen insbesondere die Experten aus den Dienstleistungszentren des dbb mit erfahrenen Rechtsanwälten zur Verfügung. Ergänzent gewährt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ihren Mitgliedern auch einen freien Anwalt nach Antrag beim Rechtschutzbeauftragten. Gerne vermitteln wir Ihnen aber auch einen versierten Anwalt oder Sie beauftragen nach Rücksprache mit uns einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung?

Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung?

Diensthaftpflichtversicherung benötigt?

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat ihre Mitglieder im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) gegen Schadensersatzansprüche des Dienstherren abgesichert.

Jedes Mitglied ist für nachstehende Schadensfälle einschließlich des Schusswaffengebrauches sowie des Führens von Dienstpferden und Diensthunden versichert bis zur Höhe von:

  • 10.000.000,- € für Personen- und Sachschäden,
  • 50.000,- € Regresshaftpflicht für Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger KFZ,
  • 50.000,- € für abhanden gekommene dienstl. überl. Schlüssel/ Code-Cards,
  • 5.000,- € für abhanden gekommene persönliche Ausrüstungsgegenstände (je Einzelfall bis zu 5.000,- €). Nachhaftung bis 5 Jahre.
  • Keine Selbstbeteiligung

Im Rahmen der Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden durch das Tragen von Dienstwaffen unter Einhaltung der jeweils gültigen Verwahrungsvorschriften mitversichert.

Fragen zur Haftpflichtversicherung bei Vermögensschäden?

Fragen zur Haftpflichtversicherung bei Vermögensschäden?

Beamtinnen und Beamte und Beschäftigte, soweit sie als Verwaltungsbeschäftigte Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft sind, erhalten einen Versicherungsschutz bei Vermögensschäden in Höhe von

7.500,- € je Versicherungsfall!

Fragen zur KFZ-Regresshaftpflichtversicherung?

Fragen zur KFZ-Regresshaftpflichtversicherung?

Schaden am Dienst-Kfz?

Von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft versichert sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) Schäden, die bei Dienstfahrten in Zusammenhang stehen mit dem Führen von dienstlichen Kraftfahrzeugen entstehen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden an geführten und benutzten Fahrzeugen.

Die Höchstersatzleistungen betragen je Schadensereignis pauschal

  • 50.000,00 € Versicherungssumme

Fragen zur Freizeitunfallversicherung

Fragen zur Freizeitunfallversicherung

Freizeitunfallversicherung? Kein Problem, wir haben sie.

Auch in nicht so schönen Momenten hilft die DPolG Bundespolizeigewerkschaft, z. B. durch ein Krankenhaustagegeld nach einem Freizeitunfall, dem eine stationäre Behandlung folgt.

Im Einzelnen leisten wir weltweit:

  • 10,00 € Unfall – Krankenhaustagegeld
  • 10,00 € Genesungsgeld
  • 3100,00 € Invalidität
  • 5000,00 € Leistung bei Unfalltod
  • 5000,00 € Bergungskosten
  • 2500,00 € Kurkosten

Fragen zu Transport und Lagerung der Dienstwaffe ausserhalb des Dienstes

Fragen zu Transport und Lagerung der Dienstwaffe ausserhalb des Dienstes

Transport und Lagerung der Dienstwaffe außerhalb des Dienstes

Dienstwaffe – Is mit drin

Manchmal ist es nötig, dass Kolleginnen und Kollegen die Dienstwaffe außerhalb des Dienstes mit nach Hause nehmen.

Dazu bedarf es einer Diensthaftpflichtversicherung welche Schäden durch den Gebrauch der Dienstwaffe abdeckt. Außerdem muss der Verlust abgesichert sein.

Mit einer Mitgliedschaft in der DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist auch das Führen der Dienstwaffe außerhalb des Dienstes abgesichert. Vorausgesetzt wird, dass die Waffe entsprechend den Bestimmungen des Waffengesetzes gelagert und transportiert wird. (§36 WaffG)

Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden beläuft sich auf jeweils bis zu 10.000.000€. Außerdem ist das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 5.000 EUR mit der Mitgliedschaft versichert.

Also ist alles ausreichend abgesichert, es bedarf keiner zusätzlichen Versicherung.

Ein entsprechender Nachweis zur Vorlage beim Dienstherrn stellt die Geschäftsstelle Berlin der DPolG Bundespolizeigewerkschaft gern aus.

 

Für die Korrekte Lagerung der Dienstwaffe gibt es ein besonderes Angebot unseres DPolG-Marktes und unseres Partners Eisenbach-Tresore.

DPolG-Markt

Eisenbach Tresore

Unsere Partner